Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms lobt ehrenamtliches Engagement.
Die traditionsreiche Veranstaltungsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ soll Vereine in Steuerfragen unterstützen und ehrenamtlich Engagierten damit helfen. Über 550 Vereinsvertreter interessierten sich heute dafür in Hanau.
„Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie bilden eine tragende Säule unseres Gemeinwesens und bereichern unser aller Zusammenleben. Deshalb fördert die Hessische Landesregierung gesellschaftliches Engagement intensiv – auch mit dem Landeshaushalt in 2019! Alleine in diesem Jahr stellen wir rund 19 Millionen Euro zur Unterstützung des Ehrenamts in Hessen bereit. Erneut eine stolze Summe, mit der wir auf ganz vielfältige Art und Weise all die unterstützen, die für ihre Mitmenschen da sind“, sagte Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms.
Bei der Veranstaltung im Bürgerhaus der Stadt Bruchköbel konnten sich die Teilnehmer über die Gemeinnützigkeit und das damit verbundene Steuerrecht informieren. In einem Fachvortrag ging es auch um die Themen Zahlungen an Mitglieder, Abgabe der Steuererklärung und das Spendenrecht. „Die Veranstaltungsreihe ist stark auf die Bedürfnisse der Vereinsvertreter zugeschnitten“, berichtete Dr. Martin Worms. So konnten sich die Vereinsvertreter an mehreren Informationsständen von den Experten des Finanzamts Hanau und des Hessischen Finanzministeriums viele steuerrechtliche Fragen individuell beantworten lassen.
Unterstützung für Vereine
„Wir wollen die Arbeit der Vereine im Land unterstützen und erleichtern. Durch unser Angebot kann hoffentlich manches steuerrechtliche Problem vermieden werden“, erklärte der Finanzstaatssekretär, der an die Vereinsvertreter gerichtet sagte: „Ohne Ihr Engagement und Ihre Tatkraft wäre unser gesellschaftliches Zusammenleben lange nicht so vielfältig und bunt. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.“
Im Finanzamtsbezirk Hanau werden derzeit rund 1.100 gemeinnützige Vereine geführt. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Vereinsneugründungen – auch bezogen auf ganz Hessen. „Gut zwei Millionen Ehrenamtliche setzen sich in über 48.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen für ihre Mitmenschen in Hessen ein. Das ist eine schöne Botschaft für uns alle: In Hessen bleiben die Menschen in Kontakt miteinander“, so der Staatssekretär. Dr. Martin Worms weiter: „Durch die Volksabstimmung am 28. Oktober vergangenen Jahres konnte die Aufnahme des Staatsziels zur Förderung des Ehrenamtes in unserer Landesverfassung verankert werden. Dies begrüße ich ausdrücklich, denn durch die Neuerung wird in den Rang der Verfassung erhoben, was die Hessische Landesregierung seit jeher in der Praxis vorlebt: Der Staat verpflichtet sich das Ehrenamt zu schützen und zu fördern.“
Stärkung des Ehrenamts in Hessen
Hessen setzt sich auch auf Bundesebene für das Ehrenamt ein. So konnten durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht werden. Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ regelt seit 2013 das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.
Unter anderem wurde
- die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro erhöht,
- die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen von 35.000 auf 45.000 Euro angehoben,
- die steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen auf 720 Euro erhöht.
Bei den Veranstaltungen wird die Informationsbroschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, der „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“, ausgegeben. Sie ist mittlerweile in der 38. Auflage erschienen und kann auch über die hessischen Finanzämter bezogen werden. Die Broschüre kann ferner über die Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen kostenlos bestellt und auch heruntergeladen werden.