Start Wirtschaft Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ ausgeweitet (HE)

Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ ausgeweitet (HE)

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Hessen weitet das Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ (KfK) aus: Nach einer Vereinbarung des Hessischen Finanz- und des Wirtschaftsministeriums kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) daraus auch am Markt tätige gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Sozialunternehmen in der Rechtsform einer (g)GmbH unterstützen, die bisher von der Förderung ausgeschlossen waren. „Damit stellen wir am Markt tätigen gGmbHs den gewerblich tätigen Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gleich und honorieren damit ihren bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag“, erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

„Wir sind stolz, dass es uns mit dieser Verbesserung erstmals gelingt, in der Wirtschaftsförderung ein Förderprodukt für gemeinnützig tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH anbieten zu können. Da solche gemeinnützigen Sozialunternehmen mit ihrer Geschäftstätigkeit in der Regel nachhaltige, ökologische oder soziale Ziele verfolgen, ist es nur folgerichtig, dass sie ab sofort ebenfalls von der hessischen Wirtschaftsförderung profitieren können“, so Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank.

Das Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ soll die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation kleiner Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Euro verbessern. Über die Hausbank stellt die WIBank ein Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 25.000 Euro bis maximal 150.000 Euro zur Verfügung. Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel bereit.

Besonders attraktiv macht das Produkt die Nachrangigkeit, die für das jeweilige Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals erleichtert. Neu ist ab sofort auch, dass sich der Einsatz der Mittel aus dem Förderprogramm KfK verbessernd auf die Ratingnote auswirken muss – und nicht mehr wie bisher, zwingend als „wirtschaftliches Eigenkapital“ ausgewiesen werden muss.

Mittel ohne Zweckbindung

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung, aber auch für Investitionen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ebenfalls eine Finanzierung im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge möglich.

Förderbeispiel

Ein gutes Förderbeispiel ist das hessische Unternehmen „greenstories KG“, das sich auf den Vertrieb von ökologischen Baby- und Kinderprodukten aus fairer Herstellung spezialisiert hat und auch selbst einen hohen sozialen Standard hält. Nach der eigenen Bio-Zertifizierung gemäß dem Global Organic Texile Standard (GOTS) erhielt das Unternehmen über seine Hausbank aus dem WIBank-Programm ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro. Damit kann die greenstories KG neue und weitere GOTS-zertifizierte Bio-Produkte fair und sozial herstellen, welche dann unter der eigenen Marke europaweit vertrieben werden sollen.

Hintergrund

Die Darlehenslaufzeit des erstmals im Jahr 2010 eingeführten Förderprodukts beträgt sieben Jahre mit endfälliger Tilgung. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 4,25 Prozent p.a. nominal.

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