„Erfolgreicher Konsolidierungskurs der Landesregierung wird bestätigt!“
„Der erfolgreiche Konsolidierungskurs der Landesregierung in den vergangenen Jahren wird auch durch den aktuellen Stabilitätsbericht des Landes bestätigt: Das Land schneidet im Betrachtungszeitraum 2017 bis 2019, insbesondere bei der Kreditfinanzierungsquote und dem Schuldenstand, insgesamt besser ab als der bundesdeutsche Länderdurchschnitt. Die Entwicklung der Kennziffern unterstreicht zudem, dass sich Hessen mit dem Haushalt 2020 sowie der Finanzplanung bis 2023 auch weiterhin auf einem erfolgreichen finanzpolitischen Kurs befindet. Hessen hält im aktuellen Bericht bei allen Kennziffern die vom Stabilitätsrat festgelegten Schwellenwerte erneut mit deutlichem Sicherheitsabstand ein. Das ist die wichtige und zentrale Botschaft des hessischen Stabilitätsberichtes 2019“, wie Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute erklärte.
Tilgung von Altschulden von etwas mehr als 100 Millionen Euro eingeplant
Schäfer verwies in diesem Zusammenhang auf die positiven Finanzierungssalden, die weitere Tilgung von Altschulden und den damit verbundenen Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung sowie auf eine sinkende Zins-Steuer-Quote. Der Stabilitätsbericht stellt für diese Kennziffern jährlich eine genaue Betrachtung für die aktuelle Haushaltslage (in diesem Jahr 2017 bis 2019) und für die Finanzplanung (in diesem Jahr für 2020 bis 2023) an. Im laufenden Jahr sind für den hessischen Landeshaushalt bereits eine Tilgung von Altschulden in Höhe von etwas mehr als 100 Millionen Euro eingeplant. Und auch für die Jahre 2020 bis 2023 ist eine jährliche Nettotilgung von jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen. „Damit trägt das Land den Vorgaben der Schuldenbremse der Hessischen Landesverfassung Rechnung. Die sich aus dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse ergebenden Grenzen für die Kreditaufnahme können nach unseren Planungen in allen Jahren mit deutlichem Sicherheitsabstand eingehalten werden“, betonte der Finanzminister.
Schäfer weiter: „Die Hessische Landesregierung bekennt sich auch in der neuen Legislaturperiode nachdrücklich zu einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik. Trotz zusätzlicher Investitionen in die zukunftsrelevanten Felder der Landespolitik trägt der Finanzplan bis 2023 dieser Zielsetzung Rechnung. Durch den weiteren kontinuierlichen Abbau von Altschulden wird nach rund einem halben Jahrhundert nicht nur der Trend einer von Jahr zu Jahr weiterwachsenden Schuldenlast dauerhaft durchbrochen, sondern umgekehrt. Durch diese Trendwende legen wir den so wichtigen Grundstein, damit zukünftige Generationen – fernab des Schuldenmachens – wieder echte finanzielle Gestaltungsspielräume erhalten.“
Das gute Ergebnis des Stabilitätsberichts dürfe jedoch kein Argument für ein Nachlassen der Anstrengungen sein. „Die Hessische Landesregierung ist und bleibt einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik verpflichtet. Vernunft und Augenmaß sind deshalb weiterhin unsere haushaltspolitischen Maximen.“ Die Landesregierung sei sich möglicher, zukünftiger Herausforderungen für künftige Haushalte bewusst. Dazu zählten insbesondere eine weitere Eintrübung der konjunkturellen Entwicklung, aber etwa auch mögliche Steuerrechtsänderungen oder andere finanzwirksame Maßnahmen, die zwar auf Bundesebene entschieden würden, sich aber auch im Landeshaushalt niederschlagen. „Die Finanzpolitik in Hessen wird auch in den kommenden Jahren spürbare Anstrengungen unternehmen müssen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, die erforderlichen Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen und damit die gute Position des Landes im Ländervergleich dauerhaft zu behaupten“, so Finanzminister Dr. Schäfer.
Zum Hintergrund
Mit der Vorlage des Stabilitätsberichts kommt Hessen einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich im Herbst über die Haushaltslage zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Den Kern des Stabilitätsberichts, den die Länder jährlich im Herbst dem Stabilitätsrat übersenden müssen, bildet die Darstellung bestimmter Haushaltskennzahlen, die aus Vergleichsgründen für alle Länder nach einheitlichen Maßstäben ermittelt werden. Signalisieren die Kennziffern eine Fehlentwicklung, beschließt der Stabilitätsrat die Einleitung eines Prüfverfahrens, ob sich in der Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage anbahnt. Kommt das Prüfverfahren zu dem entsprechenden Ergebnis, vereinbart der Stabilitätsrat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm, dessen Einhaltung ebenfalls durch den Stabilitätsrat überwacht wird. Durch dieses Überwachungsverfahren soll sichergestellt werden, dass finanzielle Fehlentwicklungen in den Gebietskörperschaften frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Der Stabilitätsrat soll zukünftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen.