Freiberufliche Hebammen und Geburtspfleger in Sachsen-Anhalt, die Berufseinsteiger sind bzw. nach Krankenstand oder Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren, können ab sofort eine Förderung aus dem Hebammenfonds beantragen. Einen entsprechenden Vertrag hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterzeichnet. Die Förderung sieht eine Anschubfinanzierung des Haftpflichtversicherungsbeitrages in Höhe von 5000 Euro vor, die nicht zurückgezahlt werden muss. „Da das Programm derzeit noch auf dieses Jahr begrenzt ist, müssen sich die Antragstellerinnen beeilen“, sagt Sozialministerin Grimm-Benne.
Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die entsprechenden Fördergrundsätze und ein Merkblatt stehen ab 5. November auf der folgenden Internetseite der IB zur Verfügung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/hebammenfoerderung. Im Downloadbereich wird der entsprechende Antrag ab Mitte November abrufbar sein.
Mit dem Fonds sei eine weitere wichtige Weichenstellung in Sachsen-Anhalt realisiert, die Geburtshelferinnen und –helfer entlaste, so Grimm-Benne. „Sollten die angemeldeten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020/2021 bereitgestellt werden, wird es eine Förderung auch in diesen beiden Jahren geben“, sagt Grimm-Benne vor dem Hintergrund laufender Haushaltsverhandlungen.