Der Senat hat heute den von der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, vorgelegten Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf überarbeitet grundlegend das bereits seit dem Jahr 2010 im Land Berlin existente Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz im Sinne der Zielvorgaben der Regierungskoalition.
Senatorin Pop: „Wir haben unsere gemeinsamen Ziele erreicht. Mit dem Vergabegesetz haben wir ein ausgewogenes Paket aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien. Aufträge werden mit dem neuen Vergabegesetz einfacher und unbürokratischer aufgrund einheitlicher Wertgrenzen behandelt. Das ist wichtig für unsere Unternehmen.“
Das Beschaffungsvolumen des Landes Berlin beträgt schätzungsweise jährlich rund 5 Mrd. €. Der Gesetzentwurf macht klare Vorgaben für die Einhaltung zwingend zu berücksichtigender sozialer und ökologischer Kriterien bei der Beschaffung, die mit Verwaltungsvorschriften anwendungsfreundlich erläutert werden.
Zu den Kernpunkten gehört die Anhebung des vergabespezifischen Entgelts. Das Land Berlin übernimmt damit die soziale Verantwortung dafür, dass öffentliches Geld nur für gute Arbeit ausgegeben wird. Das Vergabeentgelt orientiert sich am Tarifvertrag der Länder, der für die Landesbeschäftigten gilt, und wird mit 12,50 € das höchste vergabespezifische Entgelt deutschlandweit. Eine erweiterte Tariftreue-Regelung ermöglicht die Vorgabe allgemein wirksamer Tarifverträge bei der Auftragsausführung.
Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf als Beitrag zur Entbürokratisierung die Wertgrenzen zur Anwendung des Gesetzes erhöht und vereinheitlicht. „Wir bauen die Bürokratie ab und stärken den Mittelstand“, so Senatorin Pop. Künftig soll für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen für alle zu vereinbarenden Maßnahmen eine einheitliche Wertgrenze von 10.000 € gelten, für die Vergabe von Bauleistungen eine einheitliche Wertgrenze von 50.000 €. Das entlastet sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen.
Ferner soll die Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen im Vergabeprozess erstmalig im Landesrecht auf gesetzlicher Basis fixiert werden.
Die Kontrollmöglichkeiten werden in praktischer und rechtlicher Hinsicht deutlich verbessert. Die zentrale Kontrollgruppe soll gestärkt werden und ein Informations- und Anforderungsrecht gegenüber den Vergabestellen erhalten, um eine eigenständige Auswahl der zu überprüfenden Vergabevorgänge zu treffen.
Vor endgültiger Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.