Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: Damit ermöglichen wir zu einem frühen Zeitpunkt Maßnahmen zur Prävention und zum vorsorgenden Herdenschutz. Das Verdachtsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.
Fotonachweise und genetische Spuren an gerissenen Nutz- und Wildtieren legen nahe, dass ein Wolf im Oberbergischen Land zwischen der Bundesautobahn A3 im Westen, der Bundesautobahn A4 im Norden und der Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz im Südosten ortstreu geworden ist. Derselbe Wolf wurde auch im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird das Umweltministerium noch in dieser Woche erstmals ein “Wolfsverdachtsgebiet“ für die Region “Oberbergisches Land“ ausweisen.
Das „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“ umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises (siehe anliegende Übersichtskarte). Auf insgesamt 902 Quadratkilometern gehören folgende Städte und Gemeinden dazu:
- Engelskirchen, Lindlar, Nümbrecht, Wiehl sowie die Bereiche von Gummersbach westlich der B 256 im Oberbergischen Kreis,
- Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth sowie die Bereiche von Bad Honnef, Königswinter und Siegburg östlich der A3 im Rhein-Sieg-Kreis,
- Overath, sowie die Bereiche von Rösrath östlich der A3 im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Nach Osten hin schließt sich das Wolfsverdachtsgebiet nahtlos an die Pufferzone um das rheinland-pfälzische Wolfsgebiet “Stegskopf“ an. Im Gebiet kommen als natürliche Beute Rehe, Damhirsche, Rothirsche, Mufflons und Wildschweine vor.
Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium: „Mehrere Nachweise aus dem Oberbergischen Kreis und im angrenzenden Rheinland-Pfalz lassen die Anwesenheit mindestens eines Wolfs in diesem Gebiet vermuten. Anhand eines genetischen Befundes handelt es sich um einen weiblichen Wolf mit Kennung GW1433f. Das Wolfsverdachtsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Damit ermöglichen wir zu einem sehr frühen Zeitpunkt Förderungen für den Herdenschutz, damit die Tierhalter Vorsorge für eine Sicherung ihrer Tierhaltungen betreiben können. Das Wolfsverdachtsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.“
Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege können damit in Kürze Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Förderfähige Maßnahmen zum Herdenschutz sind zum Beispiel wolfsabweisende Zäune sowie entsprechendes Zubehör. Förderanträge werden durch die Bezirksregierung Köln entgegengenommen und bearbeitet.
Weitergehende Informationen zum neuen Verdachtsgebiet und den bereits bestehenden Wolfsgebieten, Grundwissen zum Wolf und dem Umgang mit ihm sowie zum bestehenden Förderrahmen, sind im Internet in dem öffentlich zugänglichen Wolfsportal www.wolf.nrw abrufbar. Hier ist auch das neue Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“ kartografisch dargestellt. Das Wolfsportal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten.
Information aus Rheinland-Pfalz: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-wolf-in-muscheid-bei-duerrholz-nachgewiesen/?no_cache=1.
Wolfsgebiete in Nordrhein-Westfalen:
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen drei Wolfsgebiete und vier Pufferzonen . Die Gebiete im Einzelnen:
- Wolfsgebiet Schermbeck: 957 qkm, mit zusätzlicher „Pufferzone“ 2805 qkm,
- Wolfsgebiet Senne: 922 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 3390 qkm,
- Wolfsgebiet Eifel: 505 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 1261 qkm, dieses Wolfsgebiet erstreckt sich weiter nach Rheinland-Pfalz und Belgien.
- Pufferzone Stegskopf: 1270 qkm, das Wolfsgebiet liegt in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu NRW sowie
- das nunmehr geplante Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“: 902 qkm.
Hintergrund zum Wolf in Deutschland:
Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde wieder der erste Wolf, im Jahre 2000 wieder ein Rudel in Deutschland nachgewiesen. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen.