Start Finanzen Einbringung des Haushalts 2020 in den Niedersächsischen Landtag (NI)

Einbringung des Haushalts 2020 in den Niedersächsischen Landtag (NI)

346

„Die Landesregierung steht für soziale Sicherheit und Zusammenhalt.

Wir investieren in Pflege und in Gesundheit, Teilhabe und Integration.

Unsere politischen Hauptpunkte für den Haushalt 2020 sind:

– Der weitere Ausbau der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen,

– die Verstärkung eines sicheren Maßregelvollzugs und

– die Verbesserung der Bedingungen in der Pflege.

Wir arbeiten intensiv an einer guten medizinisch-pflegerischen Versorgung auf dem Land und in den Städten, im ambulanten wie stationären Bereich. Wir haben in 2019 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe mit einem gemeinsamen Kraftakt auf den Weg gebracht und bauen sie in den kommenden Jahren weiter aus.

Die Gesundheitsberufe sind für eine gute umfassende medizinische Versorgung von großer Bedeutung. Schulgeld darf einer Entscheidung für diese gesellschaftlich so wichtigen Berufe nicht im Wege stehen. Darum haben wir es abgeschafft!

Wir wollen den niedersächsischen Maßregelvollzug sicherer machen. Die Aufstockung des Personals ist ein erster Teil unseres Konzeptes für die Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs. Mit diesem Haushalt können wir die Personalausstattung in den Maßregelvollzugskliniken um 1,7 Millionen Euro für zusätzliche Pflegekräfte aufstocken. Für die Erhöhung der Vollzugszulage im Maßregelvollzug werden über die Technische Liste weitere 600.000 Euro bereitgestellt.

Unser Ziel ist es, für alle hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen sicherzustellen. Der überfällige Wandel in der Pflege kann nur gemeinsam erfolgreich gestaltet werden.

Mit der „Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen“, die die Landesregierung mit den Pflegekassen und Pflegeanbietern, Gewerkschaften und Vertretungen der Pflegenden ins Leben gerufen hat, machen wir uns zusammen in konstruktiver Art und Weise auf den Weg. Es geht um mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr finanzielle Ressourcen für die Pflege, um Pflege attraktiver zu machen und Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten.

Die Förderung der Investitionskosten nach unserem neuen Pflegegesetz soll künftig an eine tarifgerechte Bezahlung der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen gebunden werden. Die Regierungsfraktionen haben die Beitragsfreiheit für die Pflegekammer möglich gemacht. Das ist eine gute Botschaft für die Pflegekräfte.

In der Pflege braucht es auch Prävention. Wir wollen Seniorinnen und Senioren dabei unterstützen, so lange wie möglich, so selbstbestimmt und so eigenständig wie möglich zu leben. Die „Präventiven Hausbesuche“ sollen dazu einen Beitrag leisten. Im Zentrum steht dabei die individuelle Information und Beratung in der häuslichen Umgebung mit Hinweisen auf lokale Angebote zu den Themen der selbstständigen Lebensführung und Gesunderhaltung. Ab 2020 planen wir dafür zunächst jeweils eine halbe Million Euro jährlich ein.

Ich begrüße auch sehr, dass die Regierungsfraktionen eine weitere Million Euro für Wohnen und Pflege im Alter zur Verfügung stellen.

Wir sorgen für eine zeitgemäße, leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Niedersachsen. Wir unterstützen Kooperationen, Fusionen und ganz verstärkt die Zusammenarbeit, zum Beispiel in der Notfallversorgung. Mit der Gegenfinanzierung der Kommunen und den vorgesehenen Bundesmitteln investieren wir in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt eine Milliarde Euro.

Damit werden jährlich jeweils 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen. (s. gesonderte Übersicht aller Krankenhausinvestitionen)

Gerade in den ländlichen Räumen in Niedersachsen steuern wir auf ernste Probleme in der ärztlichen Versorgung zu. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützen wir Medizinstudierende und angehende Ärztinnen und Ärzten in allen Phasen der Ausbildung und Niederlassung. Zusätzlich fördern wir ab dem nächsten Jahr ein Projekt zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin.

Im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ wird es den Bundesländern ermöglicht, als einen wichtigen Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum eine sogenannte Landarztquote einzuführen. Wir haben die Maßnahmen der KVN und des Landes evaluiert.

Die Zahlen zeigen, dass unsere Maßnahmen greifen. Sie reichen aber nicht aus. Angesichts der demografischen Entwicklung braucht es noch ergänzende Maßnahmen. Aus meiner Sicht braucht Niedersachsen deshalb die Landärztinnen- und Landarztquote.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein besonders schwerwiegendes Problem in unserer Gesellschaft. Das Land steht dabei an der Seite von Frauen, die Schutz brauchen und unterstützt die Kommunen.

2019 war es möglich, die Förderung von 41 auf inzwischen 42 Frauenhäuser und von 43 auf 44 Gewaltberatungsstellen auszuweiten.

Der Haushaltsansatz wurde nochmals auf 9,2 Millionen Euro für weitere Frauenhausplätze von den Regierungsfraktionen erhöht.

Der Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Kindesmissbrauch haben für die Niedersächsische Landesregierung hohe Priorität. Die erschreckenden Vorfälle von Lügde haben uns vor Augen geführt, wie hoch das Gefährdungspotenzial für Kinder ist. Im Kinderschutz bedarf es klarer Verantwortlichkeiten, hoher Professionalität, tragfähiger Kooperationen und großer Aufmerksamkeit.

Niedersachsen wird künftig noch stärker die Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften mit Landesmitteln fördern. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für das Jahr 2020 bereits sieben große Fachveranstaltungen zum Kinderschutz geplant. Wir werden den flächendeckenden Ausbau von Kinderschutzzentren durch ein weiteres Zentrum in Südniedersachsen ergänzen. Hierfür haben die Regierungsfraktionen in 2020 zusätzlich 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind zentrale Anliegen der niedersächsischen Sozialpolitik. Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Leistungen der Eingliederungshilfe werden aus der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsgesetz überführt. Ziel des BTHG ist, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen zu stärken – und die erforderlichen Hilfen passgenauer auszugestalten als heute. Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz stellen mit rund 2,3 Milliarden Euro (2.297.000.000 Euro) den größten Betrag im Haushalt für Soziales dar.

Noch ein Wort zu den Anträgen der AfD gegen Gleichstellung, Integration und Inklusion, die wieder einmal ein Beleg für soziale Spaltung und Kälte sind. Sie sind frauen-, behinderten- und fremdenfeindlich. Sie verkennen völlig die gesellschaftlichen Handlungsbedarfe und Notwendigkeiten.

Der Prozess der Integration und Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Zugewanderte haben Beratungsbedarf hinsichtlich Bildung, Ausbildung, Studium und Beruf. Für 2020 ist daher weiterhin ein Betrag in Höhe von 10,5 Millionen Euro vorgesehen.

Mit der neuen Förderrichtlinie „Teilhabe und Zusammenhalt“ werden wir die Integrationsarbeit wirksam unterstützen. Dabei geht es auch darum, auf aktuelle Entwicklungen, die ein friedliches Zusammenleben gefährden und Ausgrenzung und Diskriminierung verstärken, schneller reagieren zu können.

Besonders in Zeiten, wie wir sie jetzt leider erleben müssen, in denen Hetze, Hass und rechter Terror immer mehr zu einer Gefahr für unser friedliches Zusammenleben werden, sind Politik und Gesellschaft gefordert, entschieden für ein solidarisches Miteinander, für Demokratie und für Rechtsstaatlichkeit einzutreten.

Die Schwerpunkte im Rahmen des Einzelplans 05 machen deutlich, die Landesregierung arbeitet intensiv an der Sicherung des sozialen Zusammenhalts in Niedersachsen. Wir haben zentrale Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung erfolgreich auf den Weg gebracht. Wir haben die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen eingeführt. Wir machen den Maßregelvollzug sicherer. Wir gehen innovative Wege für ein gutes Leben im Alter. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Pflegende und Pflegebedürftige. Wir treiben die Modernisierung unserer Krankenhäuser voran. Wir stärken Teilhabe, Inklusion und Integration.“

Vorheriger ArtikelZweite Sitzung des „Runden Tisches Zukunftsprogramm Geburts- und Hebammenhilfe in Hessen“ (HE)
Nächster ArtikelGerechte Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (NI)