„Die Adventszeit sollte für uns alle eine ruhige Zeit sein, in der wir mit unseren Freunden und Familien zusammen sind, Weihnachten vorbereiten und uns vom anstrengenden Jahr erholen können.
Für viele Menschen ist es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht so. Viele haben gerade in dieser Zeit sehr anstrengende Jobs und es muss zum Jahresende noch Eiliges fertig werden. Und es fällt in einigen Bereichen besonders viel Arbeit an. Dabei denke ich beispielsweise an die Paketboten und Verkäuferinnen. Für diese Menschen stellt die Vorweihnachtszeit eher eine Belastung dar, als dass sie schön ist. Und wir können ihnen dankbar sein, dass sie arbeiten, damit wir vor den Feiertagen alles erledigt bekommen.
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Menschen für ihren Einsatz gut und gerecht bezahlt werden, Überstunden ausgeglichen werden und die Arbeitsbedingungen fair sind. Leider stellen wir immer wieder fest, dass bei diesen Tätigkeiten Verstöße stattfinden. Überstunden werden nicht aufgeschrieben und ausbezahlt und so der Mindestlohn umgangen.
Ich bin der Bundesregierung und Bundesarbeitsminister Heil deshalb sehr dankbar, dass er unsere Bundesrats-Initiative aufgegriffen hat und das sogenannte „Paketboten-Schutz-Gesetz“ beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wurde die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet. Die Neuregelung soll die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) stellt grundsätzlich sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt, wer einen Auftrag abgibt, gibt nicht länger auch automatisch die Verantwortung ab. Führt der Subunternehmer keine Beiträge abund sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein. Das ist ein konkreter Erfolg und eine wirkliche Verbesserung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Nicht nur die Paketboten sind von Mehrarbeit in der Weihnachtszeit betroffen, sondern auch der Einzelhandel. Viele von uns besorgen in der Vorweihnachtszeit, Heiligabend und Silvester noch schnell etwas „auf den letzten Drücker“. Damit die Arbeitszeiten nicht ausufern, haben wir in diesem Jahr das Niedersächsische Ladenöffnungszeiten-Gesetz erneuert und damit rechtssicher gemacht.
Es gibt künftig weiterhin nicht mehr als vier Sonntagsöffnungen pro Verkaufsstelle. Damit hat es – trotz anders lautender Äußerungen – keine Aushöhlung des Sonntagsschutzes gegeben. Im Gegenteil. In Zukunft dürfen Öffnungen nicht stattfinden am: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Totensonntag, Volkstrauertag, den Adventssonntagen sowie an den staatlich anerkannten Feiertagen und am 27. Dezember. Damit schützen wir den Advent und die Weihnachtsfeiertage in ganz besonderer Weise. Außerdem haben wir mit der Gesetzesänderung die Arbeitszeiten an Silvester an die Öffnung an Heiligabend angepasst und damit für die Beschäftigten auf 14 Uhr begrenzt. Mir ist wichtig, dass Familien Weihnachten und Silvester zusammen feiern können. Alle wollen an diesen Tagen im Freundeskreis oder mit der Familie zusammen sein und wir haben dies deutlich erleichtert.
Ein letztes Wort zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Pflege – ohne hier alle anderen auszuschließen, die an den Feiertagen für uns da sind. Die Arbeit im Krankenhaus und in der Pflege lässt sich nicht planen und muss natürlich auch an den Feiertagen weiter laufen. Sie ist immer körperlich anstrengend und sie findet früh morgens, spät abends oder auch am Wochenende statt. Wir alle sind im Notfall auf die Arbeit dieser Menschen angewiesen. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir diese gerecht bezahlen und ihnen betriebliche Angebote machen, damit sie gesund bleiben.
Dafür haben wir in diesem Jahr mit der Konzertierten Aktion Pflege den Anfang gemacht. Und ich wünsche mir, dass wir die Verabredungen im nächsten Jahr gemeinsam mit allen Beteiligten so umsetzen, dass möglichst viele Beschäftigte davon profitieren.
Es ist wichtig, dass wir nicht nur zu bestimmten Terminen und Anlässen an gerechte Politik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken. Ich werde mich auch im nächsten Jahr das ganze Jahr für deren Anliegen einsetzen und weiß, dass wir bei vielen dieser Fragen hier im Landtag zusammenarbeiten.“