Start Politik Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität ändern sich – Polizei und Justiz reagieren (NI)

Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität ändern sich – Polizei und Justiz reagieren (NI)

762

Die Organisierte Kriminalität (OK) tritt in Niedersachsen – wie auch im gesamten Bundesgebiet – vielfältig und facettenreich in Erscheinung. Typische Felder, auf denen OK-Gruppierungen ihre kriminellen Aktivitäten entfalten, sind der Rauschgifthandel und -schmuggel, Wirtschaftskriminalität und Delikte der Eigentumskriminalität. Daran hat sich im Vergleich zu 2017 nichts geändert. Gleichwohl stellen sich fortwährend verändernde Erscheinungsformen, wie zum Beispiel in der Cyberkriminalität, Polizei und Justiz immer wieder vor neue Herausforderungen, die zum Teil nicht immer der „klassischen“ OK zugeordnet werden können.

Deutliche Mehrheit der Verfahren im Bereich Drogenkriminalität

Polizei und Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr in Niedersachsen insgesamt 43 Ermittlungsverfahren der OK bearbeitet (2017: 49). Darüber hinaus wurden neben den von der Landespolizei bearbeiteten Delikten 15 weitere Ermittlungskomplexe des Bundes (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollfahndungsamt) unter der Sachleitung niedersächsischer Staatsanwaltschaften geführt. Somit erhöht sich die Gesamtzahl der gemeldeten Verfahren auf 58 und befindet sich damit auf ähnlichem Niveau wie 2017.

So wurden im Bereich des Handels mit und des Schmuggels von Betäubungsmitteln 28 von insgesamt 58 Verfahren geführt, ein Anteil von rund 48 Prozent. Im Bereich der Eigentumskriminalität gab es neun Verfahren, bezogen auf Wirtschaftskriminalität fünf Verfahren und im Bereich Cybercrime vier Verfahren.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Organisierte Kriminalität verändert sich wie viele andere Kriminalitätsfelder aktuell äußerst dynamisch. Polizei und Justiz reagieren darauf mit unterschiedlichsten Maßnahmen wie der Bildung neuer Organisationseinheiten und der Einstellung und Ausbildung von Experten wie unseren ,Financial Intelligence Officer‘. Außerdem bekämpfen wir die Organisierte Kriminalität in Niedersachsen sehr intensiv mit der Abschöpfung krimineller Vermögenswerte.“

Die organisatorischen Anpassungen sollen dabei vorhandene Kompetenzen bündeln und die Fachlichkeit weiter durch neue Expertise ergänzen. Dazu gehören die bei der Polizei neu eingestellten Expertinnen und Experten für Finanzermittlungen, die sogenannten „Financial Intelligence Officer“, die diesen Bereich durch die Weiterentwicklung von Bekämpfungsansätzen für alle Formen der Finanzkriminalität stärken sollen. Weiterhin werden spezielle Fachkommissariate in den Zentralen Kriminalinspektionen, so z.B. zur Bekämpfung von Cybercrime gebildet. Im Bereich der Justiz sind den Zentralstellen Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) zudem Zentralstellen zur Verwertung virtueller Währungen (wie etwa BitCoin) angegliedert worden, die im März 2018 ihre Arbeit aufgenommen haben und seither erfolgreich tätig sind. Justizministerin Barbara Havliza: „Niedersachsen ist eins der ersten Bundesländer, das diese Zentralstellen eingerichtet hat. Lösegeldforderungen oder Geldwäsche werden heute häufig in Bitcoin abgewickelt. Es ist deshalb wichtig, dass die niedersächsischen Staatsanwaltschaften über Strukturen verfügen, Kryptowährungen erfolgreich zu beschlagnahmen und zu verwerten.“

Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaft und Schwerpunktdezernaten

Zur effektiven Bekämpfung der organisiert und bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchskriminalität, ähnlicher Angriffe auf den besonderen Schutzbereich der Wohnung sowie besonderer Formen des bandenmäßigen Diebstahls, ist mit Wirkung zum 01.01.2019 eine entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet worden. Seit ihrer Einrichtung sind insgesamt 63 Verfahren gegen bekannte Täter geführt worden (Stand: 23. September 2019). Dabei ist es im Rahmen der Ermittlungen unter anderem gelungen, umfangreich Diebesgut zu beschlagnahmen oder sonstige Vermögenswerte zu sichern, um diese an die Geschädigten auszuhändigen. In insgesamt zwölf Verfahren wurde bereits Anklage erhoben. Ein Großteil der Verfahren ist aufgrund fortdauernder Ermittlungen noch nicht abgeschlossen bzw. wegen unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten vorläufig eingestellt. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza will diesen erfolgreichen Weg weiter gehen: „Organisierte Einbrecherbanden suchen das schnelle Geld und sind oft zügig wieder verschwunden. Aber bei den Opfern verbleibt neben den finanziellen Schäden nicht selten die psychische Belastung, dass jemand in den Kern ihres privaten Bereichs eingedrungen ist. Deshalb brauchen wir das entschlossene Vorgehen der Staatsanwaltschaften.“

Daneben sind seit Mitte 2018 bei den Staatsanwaltschaften Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden und Bückeburg Schwerpunktdezernate zur Verfolgung von bandenmäßiger Einbruchskriminalität und bandenmäßig begangenen ähnlichen Angriffen auf den besonderen Schutzbereich der Wohnung eingerichtet worden. Dies betrifft beispielsweise auch die Varianten des „Enkeltricks“ oder Besuche durch Betrüger, die sich als Amtspersonen ausgeben.

Somit sind im Jahr 2018 mit der Schaffung von zentralen Strukturen und festen Ansprechpartnern für die Verfolgung von Wohnungseinbruchsdiebstahl und ähnlichen Deliktsformen bei den Staatsanwaltschaften die Voraussetzungen für eine noch effektivere Strafverfolgung auf den Weg gebracht worden.

Tatverdächtige aus 49 Staaten

Die OK-Verfahren richteten sich 2018 gegen insgesamt 558 Tatverdächtige aus 49 verschiedenen Staaten. Dabei stellten Tatverdächtige mit deutscher Nationalität mit 230 Personen (2017: 250) erneut den größten Anteil (rund 41 Prozent) dar, gefolgt von der Türkei (43 Personen / rund 8 Prozent), Albanien (21 Personen / rund 4 Prozent) sowie den Niederlanden und Litauen (jeweils 20 Personen / jeweils rund 4 Prozent).

Kriminelle Clanstrukturen im Bereich OK

Im Jahr 2018 wurden vier OK-Komplexe bekannt, bei denen die Tatverdächtigen in kriminelle Clanstrukturen eingebunden waren. Insgesamt wurde gegen 25 Tatverdächtige mit Clanbezug ermittelt. Diese agierten überwiegend im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Der weitere Ermittlungskomplex betraf die Eigentumskriminalität. Auch die Durchführung von Vermögensermittlungen/ -sicherungen im Bereich der Clankriminalität hat gezeigt, dass neben den bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarungen von Polizei und Justiz die Finanzermittlungen einen wichtigen Baustein bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen darstellen.

Erfolgreiche Abschöpfung krimineller Vermögenswerte

Der bekannte Gesamtschaden der OK lag 2018 – bezogen auf die 43 durch niedersächsische Polizeidienststellen geführten Verfahren – bei fast 20 Millionen Euro (2017: rund 5 Millionen Euro) und die Summe der vorläufig gesicherten Vermögenswerte bei ca. 17,4 Millionen Euro (2017: rund 1,4 Millionen Euro). In OK-Verfahren krimineller Clanstrukturen konnten Vermögenswerte in Höhe von rund 187.600 Euro vorläufig gesichert werden.

Innenminister Pistorius: „Die Summe im Bereich der Vermögensabschöpfung ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Auch zukünftig werden die zuständigen Behörden alle Ressourcen dafür einsetzen, kriminelles Vermögen rechtssicher abzuschöpfen. Diese Maßnahmen treffen die Täter an der empfindlichsten Stelle: beim Geld.“ Justizministerin Havliza: „Was abgeschöpft werden kann, das wird auch abgeschöpft. In fast allen Fällen, die in das Lagebild OK eingeflossen sind, ist es zu entsprechenden Entscheidungen gekommen.“

Am 1. Juli 2017 ist die für Maßnahmen der Vermögensabschöpfung wesentliche Gesetzesgrundlage in Kraft getreten. Im Bereich der OK-Bekämpfung ermöglicht dabei der neue § 76a Abs. 4 StGB die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat. Damit können den Tätern nunmehr in größerem Umfang als bisher ihre illegal erwirtschafteten Gewinne entzogen werden. Die Anzahl der Verfahren, in denen rechtskräftige Einziehungsentscheidungen bei Gericht erwirkt wurden, ist aufgrund der Gesetzesreform erheblich angestiegen. Insgesamt konnte 2018 für die als OK erfassten und zur Anklage gebrachten Verfahren die (endgültige) Anordnung der Vermögensabschöpfung im Wert von insgesamt etwas mehr einer Million Euro (1.017.759,63 €) erwirkt werden. Dies mag im Vergleich zu den vorläufig gesicherten Beträgen relativ gering erscheinen, allerdings ist dabei die Dauer bis zum Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens zu berücksichtigen. Eine Vielzahl der Verfahren, die 2018 zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen geführt haben, wird also frühestens 2019 einen gerichtlichen Abschluss finden.

Vorheriger ArtikelLandtag beschließt den Haushalt für 2020 (NI)
Nächster ArtikelSprengung nichttransportfähiger Munition