Start Politik GenStA NMB: Jahresbilanz 2018 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

GenStA NMB: Jahresbilanz 2018 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

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Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben sich im
Jahr 2018 leicht verringert.
Es sind insgesamt 229.550 Verfahren eingegangen, mithin 6,0 %
weniger als im Vorjahr (2017: 244.077 Verfahren).
Während bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige (Js-
Verfahren), ein Verfahrensrückgang nur um 1,4 % zu verzeichnen gewesen ist, hat die Anzahl der
Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren) um 11,5 % abgenommen.
Aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren ergibt sich folgendes Bild (seit 2010):

2010:     233.376 Verfahren     =       9.995 Verfahren je 100.000 Einwohner
2011:     236.254 Verfahren     =     10.195 Verfahren je 100.000 Einwohner
2012:     232.617 Verfahren     =     10.296 Verfahren je 100.000 Einwohner
2013:     232.401 Verfahren     =     10.354 Verfahren je 100.000 Einwohner
2014:     238.080 Verfahren     =     10.650 Verfahren je 100.000 Einwohner
2015:     247.066 Verfahren     =     11.003 Verfahren je 100.000 Einwohner
2016:      243.752 Verfahren     =     10.900 Verfahren je 100.000 Einwohner
2017:     244.077 Verfahren     =     10.979 Verfahren je 100.000 Einwohner
2018:     229.550 Verfahren     =     10.362 Verfahren je 100.000 Einwohner

Damit ist die Kriminalitätsbelastung je Einwohner im Vergleich zum Vorjahr zwar etwas gesunken, sie
hat sich allerdings in den letzten 9 Jahren nur unwesentlich verändert.
Positiv zu erwähnen ist, dass der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige
über demjenigen gegen unbekannte Täter lag. Die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger
(sog. Aufklärungsquote) betrug im vergangenen Jahr 57,5 %. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist sie
damit angestiegen (+ 2,6 %).
Erfreulich ist außerdem die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den
Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.
Weit mehr als die Hälfte aller 2018 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt
(62,0 %; 2017: 54,3 %; + 7,7 %). Mit Ablauf des 1. Quartals konnten mehr als ¾ aller eingegangenen
Verfahren einer Erledigung zugeführt werden (84,8 %; 2017: 75,5 %; + 9,3 %); nach ½ Jahr waren
weniger als 7 % der Verfahren anhängig.
Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in nur 1,7 Monaten
erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert (2017: 2,4
Monate; – 29,2 %).
Bei den Staatsanwaltschaften existieren keine hohen Rückstände. Der Bestand an offenen Js-
Verfahren betrug am Jahresende 18.141 (2017: 19.464; – 6,8 %). Die moderaten Rückstände
entsprechen der Verfahrensanzahl von knapp 2 Monatseingängen.
Hierfür gebührt allen Mitarbeitenden meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle, Stendal,
Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Haus besonderer Dank.

Anlass zur Sorge gibt der überproportionale Anstieg von Ermittlungsverfahren auf den
Gebieten der Betäubungsmittelkriminalität und der Kinder- und Jugendpornografie.
Die Anzahl der Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat im Vergleich zum
Vorjahr deutlich zugenommen (2017: 9.412 Beschuldigte, 2018: 10.089 Beschuldigte; + 7,2 %).
Mehr als ¼ aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von Jugendlichen oder
Heranwachsenden begangen (2.987 von 10.089). Bei dieser Altersgruppe war ein Anstieg von 12,4 %
zu verzeichnen.
Ebenfalls zugenommen haben die wegen des Verdachts von Kinder- und Jugendpornografie
geführten Ermittlungsverfahren. Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur
Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der
Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2018 544 Verfahren gegen bekannte und unbekannte
Tatverdächtige neu eingeleitet (2017: 462; + 17,7 %). Davon standen 412 Verfahren in unmittelbarem
Zusammenhang mit Kinderpornografie (+ 26,8 %) und 61 Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang
mit Jugendpornografie (+ 110 %).“

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