Start Politik Aktuelle Steuerschätzung zwingt zur Neubewertung des Machbaren (ST)

Aktuelle Steuerschätzung zwingt zur Neubewertung des Machbaren (ST)

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Sachsen-Anhalt muss im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2019 beziehungs-weise gegenüber dem Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2018 mit Mindereinnahmen für 2019 in Höhe von -119 Mio. €, 2020 in Höhe von –203 Mio. €  und 2021 in Höhe von -270 Mio. € rechnen. Die Gesamteinnahmen steigen zwar weiter, allerdings fällt der Anstieg deutlich geringer aus als noch im Oktober vorigen Jahres vorhergesagt. Für den Haushaltsvollzug im laufenden Jahr verlangt es Ausgabendisziplin, um die mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungsziele nicht zu verfehlen. Über die Konsequenzen für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wird das Kabinett ab kommenden Dienstag beraten.

Finanzminister André Schröder: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung kommen nicht unerwartet. In der Dimension aber zwingen sie die Landespolitik zu einer Neubewertung des Machbaren. Wichtig für die Einordnung des Schätzergebnisses ist, dass das Land nicht zu optimistisch geplant hat. Seit Ende 2018 ist absehbar, dass sich die etwas schwächer werdende wirtschaftliche Entwicklung auch in den Einnahme-erwartungen widerspiegeln wird. Unser Ziel bleibt es, einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Doppelhaushalt für die Jahre 2020/21 aufzustellen; dies ist die Richtschnur für die weitere Arbeit.“

Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell in einem Spannungsfeld zwischen einer ausgeprägten Schwäche der Industrie und einem weiter kräftigen Wachstum im Baugewerbe und bei Dienstleistern. Damit ist die wirtschaftliche Grundtendenz im Vergleich zur Oktober Steuerschätzung 2018 insgesamt schwächer ausgeprägt. Dies wirkt sich auf die Einnahmeerwartungen in diesem und in den Folgejahren aus.

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