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Amtsgericht warnt vor irreführenden Kostenrechnungen (NI)

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Im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragene Unternehmen erhalten in jüngster Zeit erneut falsche Kostenrechnungen. Diese erwecken bei oberflächlicher Betrachtung den Eindruck, sie stammten von einer Behörde. Unter irreführenden Bezeichnungen wie z.B. „Zentrale Justizstelle Justiz“, „Gewerbe und Handelsregister-zentrale“ oder „Handelsregisterzentrale“ werden Kostenrechnungen in meist dreistelliger Höhe erstellt.

Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen daraufhin in der fälschlichen Annahme eine Buchung vornehmen, sie würden die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister begleichen. Tatsächlich stammen diese Kostenrechnungen aber nicht vom hiesigen Registergericht.

Das Amtsgericht Osnabrück empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Kostenrechnungen sorgfältig zu prüfen.

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