Start Allgemeines Anklage: Leichenfund in Hasbergen (NI)

Anklage: Leichenfund in Hasbergen (NI)

266

Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission „Augusta“ abgeschlossen

Im Falle der am 17.12.2018 in der Straße „Zur Hüggelschlucht“ in Hasbergen aufgefundenen Leiche einer 75-jährigen Frau hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück erhoben.

Nach den umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück werden den drei Angeschuldigten B, E und N erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie der Mord an der 75-jährigen Frau zur Last gelegt. Dem weiteren Angeschuldigten P wird die Mittäterschaft am erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischer Erpressung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen (u.a. den umfangreichen Angaben des E) davon aus, dass die Angeschuldigten B und E das Opfer unter einem Vorwand aus Melle nach Köln lockten, wo sie es unter Mitwirkung der Angeschuldigten N und P unter Anwendung erheblicher körperlicher Gewalt beraubten und darüber hinaus versuchten, weitere Vermögensgegenstände zu erpressen.

Es besteht zudem der Verdacht, dass die Angeschuldigten B, E und N im Anschluss an die weitgehend erfolglosen Erpressungsversuche zu der Übereinkunft kamen, die 75-jährige zu töten, um die Gefahr einer späteren Entdeckung zu minimieren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten B und E deshalb weiter vor, die 75-jährige mit einem PKW zurück in den Raum Osnabrück gefahren zu haben, wo sie sie schließlich aufgrund der mit dem Angeschuldigten N getroffenen Absprache in einem Gebüsch nahe der Gedenkstätte Augustaschacht, Hasbergen, mittels massiver Gewalteinwirkung gegen den Hals getötet haben sollen.

In der Folgezeit sollen die Angeschuldigten E und P an verschiedenen Geldautomaten im westdeutschen Raum insgesamt 4.800,- € von einem Konto der Getöteten abgehoben haben.

Die Angeschuldigten B und E befinden sich seit dem 22.12.2018, die Angeschuldigten N und P seit dem 05.01.2019 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Osnabrück hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
Der Angeschuldigte E wird von Rechtsanwalt Thérond aus Osnabrück vertreten, der Angeschuldigte P von Rechtsanwalt Diekmeyer (Osnabrück).

Vorheriger ArtikelRund 13,2 Millionen Euro für Uckermärkische Bühnen (BB)
Nächster ArtikelWieviel darf ein Auto bei Hartz-IV wert sein?