Start Allgemeines Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. erhoben

Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. erhoben

298

Die Bundesanwaltschaft hat am 26. Februar 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 30-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. und
die 43-jährige deutsche Staatsangehörige Yasmin H.

erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, vorsätzlich eine biologische Waffe hergestellt und dadurch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3, § 25 Abs. 2 StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG, § 52 StGB). Darüber hinaus werden Sief Allah H. zwei weitere Fälle der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Bei diesen beiden Fällen soll ihn Yasmin H. unterstützt haben. Überdies ist Sief Allah H. wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b, 22, 23 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Sief Allah H. und Yasmin H. identifizieren sich seit längerer Zeit mit den Zielen und Wertvorstellungen der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Vor diesem Hintergrund fassten sie im Herbst 2017 den Entschluss, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben und hierzu inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden. Dadurch wollten sie eine möglichst große Anzahl von Personen töten und verletzen. In der Folgezeit informierten sich die Angeschuldigten im Internet und über Messenger-Dienste über die Begehung von Anschlägen und den Bau von Sprengvorrichtungen. Sie beschafften sich Feuerwerkskörper und extrahierten aus ihnen explosives Pulver. Mit einem Teil dieser Substanz führte Sief Allah H. erfolgreich einen Sprengversuch durch. Später befassten sie sich mit der Herstellung des Sprengstoffs Ammonal und der Verwendung von Metallkugeln beim Bau eines Sprengsatzes. Zudem entschlossen sich die Angeschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch den Giftstoff Rizin einzusetzen. Sie verschafften sich die Kenntnisse zur Herstellung dieser biologischen Waffe und zu deren Wirkung. Die zur Herstellung von Rizin benötigten Rizinussamen, insgesamt ungefähr 3.300 Stück, bezogen sie über den Online-Handel. In der Folgezeit gelang es den Angeschuldigten Rizin herzustellen. Die Produktion einer größeren Menge Rizin und der Bau einer Sprengvorrichtung war ihnen nur aufgrund der Festnahme von Sief Allah H. nicht mehr möglich.

Bereits im August und im September 2017 war Sief Allah H. in die Türkei gereist, um sich in Syrien dem „Islamischen Staat“ als Kämpfer anzuschließen. Yasmin H. unterstützte ihn dabei, indem sie die Flüge und Unterkünfte für seinen Aufenthalt in der Türkei buchte und ihm Geld zukommen ließ. Seine Weiterreise von der Türkei nach Syrien scheiterte in beiden Fällen. Jeweils im Anschluss kehrte Sief Allah H. nach Deutschland zurück.

Im Frühjahr 2018 veröffentlichte Sief Allah H. über das Internet und über einen Messenger-Dienst Propagandatexte des „IS“ sowie mehrere Nachrichten über Anschläge und Selbstmordattentate. Zuvor hatte er gegenüber einem Dritten – ebenfalls über einen Messenger-Dienst – seine Bereitschaft zu dieser Medien- und Propagandaarbeit für den „IS“ erklärt. Dabei ging er davon aus, mit einem Mitglied dieser Terrororganisation in Kontakt zu stehen.

Sief Allah H. ist am 13. Juni 2018 festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 30 vom 14. Juni 2018 und Nr. 31 vom 20. Juni 2018). Am 1. August 2018 wurde der Haftbefehl um den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erweitert (Pressemitteilung Nr. 43 vom 3. August 2018). Yasmin H. wurde am 24. Juli 2018 festgenommen und befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft (Pressemitteilung Nr. 38 vom 24. Juli 2018).

Vorheriger ArtikelHubschrauberbesatzung findet Vermisste
Nächster ArtikelBundesgerichtshof erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsrecht in einem Teilbereich für verfassungswidrig