Start Politik Antisemitismus darf nicht als gemeinnützig gelten (HE)

Antisemitismus darf nicht als gemeinnützig gelten (HE)

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„Wenn Vereine in unserem Land die Arbeit antisemitischer Organisationen unterstützen, dann dürfen diese nicht auch noch steuerlich gefördert werden“, erklärte der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker. So sei etwa der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ offizieller Unterstützer der antisemitischen BDS-Bewegung und trete entschieden für deren Ziele ein. Diese tritt für die Forderung nach Boykotten, Sanktionen und der Verhinderung von Investitionen gegenüber Israel ein und übt seit Jahren in aggressiver Weise Druck auf Künstler, Wissenschaftler und Unternehmen aus, um jegliche Zusammenarbeit mit dem jüdischen Staat zu verhindern. Mit ihrem Vorgehen unterminiere die antisemitische BDS-Bewegung das Existenzrecht Israels.

Wer so agiert, darf nicht privilegiert werden

„Wenn ein Verein gemeinsame Sache mit Antisemiten macht, kann er nach meiner Überzeugung nicht als gemeinnützig gelten. Der Verein ‚Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost‘ tritt nicht nur als engagierter Unterstützer der antisemitischen BDS-Bewegung in Erscheinung, erst kürzlich hat sich der Verein auch für den Auftritt der verurteilten Terroristin Rasmea Odeh in Deutschland eingesetzt. Wer so agiert, darf nicht auch noch staatlich privilegiert werden, deshalb bin ich für eine restriktive Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit solcher Vereine“, betonte Uwe Becker.

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