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Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder fordern weitere Maßnahmen der Bundesregierung für die Pflege (MV)

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Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Sozialausschuss die Ergebnisse der 96. Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) am 27. und 28. November in Rostock vorgestellt.

Ministerin Drese stellte dabei die Beschlüsse im Pflegebereich heraus. „Von der ASMK in Rostock geht ein starkes Signal für Reformen im Pflegesystem und Verbesserungen für Pflegebeschäftigte, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige aus“, sagte Drese.

Mecklenburg-Vorpommern habe als Vorsitzland selbst klare pflegepolitische Akzente gesetzt, verdeutlichte Drese und verwies dabei vor allem auf den Leitantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung: „Das einstimmige Votum der ASMK ist eine sehr wichtige Botschaft an Gesundheitsminister Spahn. Die steigenden Pflegekosten dürfen nicht mehr hauptsächlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden. Deshalb brauchen wir kurzfristig einen Steuerzuschuss an die Pflegeversicherung und perspektivisch ein tragfähiges Gesamtkonzept, das sowohl die Kostenfolgen der pflegerischen Versorgung als auch ihre Finanzierung durch die Beitragszahler, die Steuerzahler und die Pflegebedürftigen selbst berücksichtigt“, so Drese, die sich nun direkt an den Bundesgesundheitsminister mit dem ASMK-Beschluss wenden wird.

Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist es nach Aussage Dreses auch gelungen, dass sich die Länder auf ganz konkrete Vorschläge für eine wirtschaftlichere Betreibung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen einigen konnten. Hierzu gehören etwa die Erhöhung der Leistungsbeträge, ein Leistungszuschlag für den erhöhten Aufwand im Rahmen der Kurzzeitpflege, das Schließen von Refinanzierungslücken und die Öffnung von nicht ausgelasteten Krankenhausbereichen für die Kurzzeitpflege.

Drese: „Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf drängt die ASMK auf Verbesserungen. So wird die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Lösungen zur Abmilderung von finanziellen Einbußen der pflegenden Angehörigen vorzulegen. Dazu könnte eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören.“

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