Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Heute hat Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach gemeinsam mit dem Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) Dr. Robert Rath den Jahresbericht der Berliner Arbeitsschutzbehörden 2018 vorgestellt. Er spiegelt das breite Tätigkeitsspektrum der Arbeitsschutzaufsicht wider.
98.798 Betriebe mit insgesamt rund 1,5 Millionen Beschäftigten unterliegen der Aufsicht durch die Berliner Arbeitsschutzbehörden. Trotz besserer Technologien und gestiegenem Verantwortungsbewusstsein der Arbeitgeber ereignet sich statistisch gesehen in jedem dritten Berliner Betrieb ein Arbeitsunfall pro Jahr. Im Jahr 2017 waren mit insgesamt 31.446 Arbeitsunfällen rund 800 Arbeitsunfälle weniger als im Vorjahr zu verzeichnen (2016: 32.308). Damit gehört Berlin im bundesweiten Vergleich noch immer zu den Ländern mit einer relativ geringen Arbeitsunfallquote. So verunglückten 2017 bundesweit 21,16 von 1.000 vollarbeitenden Beschäftigten – in Berlin hingegen nur 18,0. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle bewegte sich im Jahr 2018 in Berlin auf einem konstant niedrigen Niveau. Im Vergleich zu 2017 ereigneten sich sechs statt fünf tödlicher Arbeitsunfälle. Spitzenreiter bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist – wie seit vielen Jahren – das Baugewerbe. Dort haben sich im laufenden Jahr bislang sieben tödliche Arbeitsunfälle ereignet.
Im Berichtsjahr wurden den Berliner Arbeitsschutzbehörden mit rund 1.930 Berufskrankheiten-Verdachtsfällen über 10 % mehr als im Jahr 2014 (1.718) gemeldet. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Hauterkrankungen, asbestbedingte Erkrankungen, UV-bedingten Hautkrebs sowie Lärmschwerhörigkeit.
Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach: „Gute Arbeit und guter Arbeitsschutz gehören für mich zusammen. Zwar ist Arbeitsschutz gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist der tagtägliche und praktische Schutz der Arbeitenden kein Selbstläufer. Er muss ständig neu justiert werden. So vielseitig die Gefahren sind, so groß ist auch das Spektrum an Prophylaxe und an schützenden Maßnahmen. Schließlich ist jeder Unfall einer zu viel!
In den Berliner Arbeitsschutzbehörden ist zudem das Personal aufgestockt worden. Die Sicherung des dortigen Fachkräftebedarfs und die Ausbildung von Nachwuchskräften waren uns sehr wichtig. Damit ist eine wichtige Festlegung aus dem Bereich Arbeit der Koalitionsvereinbarung umgesetzt worden – im Interesse der Berliner Beschäftigten.“
Der Bericht enthält über Zahlen hinaus interessante Beiträge von der Tätigkeit der Aufsichtsbehörden. Zum Beispiel:
- Evaluation des deutschen Arbeitsschutzsystems. SLIC steht für Senior Labour Inspectors Committee. Dahinter verbirgt sich ein Ausschuss aus hohen Beamtinnen und Beamten der EU, der dafür sorgen soll, dass die EU-Gesetzgebung hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz effektiv und einheitlich in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Im Jahr 2017 fand eine Evaluation der deutschen Arbeitsschutzbehörden statt, auch im LAGetSi. Die SLIC-Evaluation empfiehlt: mehr Personal, höhere Flexibilität, höhere Bußgelder.
- Systemkontrollen in einem filialorganisierten KFZ-Betrieb: Im Jahr 2018 führte das LAGetSi Systemkontrollen in allen Zweigstellen eines Berliner Kfz-Instandhaltungsbetriebes durch. Pro Filiale wurden bis zu 30 Mängel beim Arbeitsschutz festgestellt. Dabei handelte es sich um unvollständige Gefährdungsbeurteilungen sowie um Mängel bei der Lagerung von Fahrzeugteilen oder der unsachgemäßen Nutzung von Sicherheitsvorrichtungen.*
- Kompaktes Überwachungsprogramm (KÜP) „Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel“: Dabei handelt es sich um ein Programm, bei dem mehr Betriebe in den Branchen Gastronomie, Handel, Pflege und Bau aufgesucht und der Arbeitsschutz noch mehr in den Vordergrund gerückt wurde. Fazit: So wurde in 42 % der Betriebe festgestellt, dass es keine Überprüfung der Arbeitsmittel gab.
Im Anhang des Jahresberichts befindet sich ein Tabellenteil mit Statistiken zu den Tätigkeiten der Arbeitsschutzbehörden einschließlich der begutachteten Berufskrankheiten.
Der Bericht ist abrufbar unter: www.berlin.de/sen/soziales/_assets/service/publikationen/jahresbericht_arbeitsschutz_2018.pdf