Zur Entscheidung des EuGH zur Pflicht der Aufzeichnung von Arbeitszeiten gemäß EU-Arbeitsrichtlinie äußert sich die Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) wie folgt: „Ich begrüße das Urteil ausdrücklich. Arbeitszeit muss sichtbar sein. Es ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, mit einer umfassenden Arbeitszeitaufzeichnung die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu stärken und damit auch ihre Gesundheit zu schützen.“
Das TMASGFF begrüßt diese Entscheidung des EuGH. Eine diesbezügliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes würde unterstützt. Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind nur die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, die über die acht Stunden werktäglich hinausgehen. Zuletzt hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Ende 2018 mehrheitlich auf einen entsprechenden Änderungsbedarf hin zu einer umfassenden Arbeitszeitaufzeichnung hingewiesen. Mehrbelastungen für Betriebe werden nicht gesehen bzw. würden durch viele Vorteile mehr als ausgeglichen. Die vollständige Aufzeichnung eröffnet im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung die konkrete Festlegung von erforderlichen Maßnahmen und erscheint für die Organisation und Planung des Arbeitseinsatzes ohnehin notwendig.