In Deutschland ist die Herstellung und Verwendung von Asbest aufgrund seiner krebserzeugenden Eigenschaften bereits seit über 25 Jahren verboten. Dennoch ist gesundheitsgefährdende Mineralfaser für die meisten Hand- und Heimwerker immer noch eine stille Gefahrenquelle. „Trotz intensiver Aufklärungsarbeit und Schwerpunktkontrollen, mussten wir leider feststellen, dass die Zahl der Mängel bei Asbestarbeiten erneut gestiegen ist“, so der zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.
Für das Jahr 2018 wurden dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) insgesamt 495 (2017: 414) so genannte „objektbezogene Anzeigen zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen“ nach der Gefahrstoffverordnung übermittelt. Bei 195 (2017: 97) gewerblichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-Arbeiten, im Fachjargon ASI-Arbeiten, wurde weitergehend vor Ort kontrolliert. Insgesamt wurden 123 (2017: 65) Mängel bei Asbestarbeiten festgestellt. Bei neun (2017: sieben) Kontrollen waren die Mängel so gravierend, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Darüber hinaus wurden 17 (2017: 19) Strafanzeigen an das Landeskriminalamt weitergeleitet.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass asbesthaltige Materialien bis in die 90er Jahre hinein verbaut wurden und bis heute in zahlreichen Gebäuden stecken. Altersbedingt stehen in diesen Gebäuden derzeit vermehrt energetische Sanierungen und Renovierungen an. Daher sollte bereits im Vorfeld solcher Arbeiten eine mögliche Asbestbelastung untersucht werden.
Jost: „Ein kontrollierter Umgang mit Asbestprodukten bei Bau- und Sanierungsarbeiten ist unbedingt erforderlich. Personelle und sicherheitstechnische Vorkehrungen verhindern den Kontakt und das Einatmen von Asbestfasern oder -staub. Die aktuellen Zahlen der Gewerbeaufsicht zeigen, wie wichtig unsere Kontrollen auf diesem Gebiet sind.“