Start Politik BAYERN KONNTE LÄNDERÖFFNUNGSKLAUSEL ZUR GRUNDSTEUERREFORM DURCHSETZEN (BY)

BAYERN KONNTE LÄNDERÖFFNUNGSKLAUSEL ZUR GRUNDSTEUERREFORM DURCHSETZEN (BY)

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Füracker: „Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik können die Länder ein eigenes Steuergesetz beschließen. Das ist ein großer Erfolg für den Föderalismus und gibt Bayern die Möglichkeit, ein wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell einzuführen. Und das werden wir auch tun. Damit können wir verhindern, dass – wie beim Modell des Bundes vorgesehen – die Grundsteuer und damit auch die Mieten alle sieben Jahre automatisch ansteigen. Wir sind in engem Austausch mit den Kommunen und den maßgeblich betroffenen Verbänden und können zeitnah in ein bayerisches Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Am Ende wird ein solides und unbürokratisches Gesetz stehen. Dies wird den Kommunen auch weiterhin ermöglichen, über die individuellen Hebesätze die tatsächliche Höhe der Grundsteuer für den Einzelnen festzulegen. Im Hinblick auf die Auswirkungen im Länderfinanzausgleich werden wir natürlich darauf achten, dass keine Schattenberechnungen zu Lasten Bayerns erforderlich werden.“

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