Die Staatsregierung will bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern. Zudem mahnt sie die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Synchronisation mit dem Netzausbau an. Daher hat der Ministerrat heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, die Impulse für die hierzu notwendigen Änderungen im Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG) setzt. Ziel ist mehr Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und damit auch mehr Wertschöpfung in Bayerns Regionen.
Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, Hemmnisse für die Umsetzung einer dezentralen Energiewende schnellstmöglich zu beseitigen. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss besser regional gesteuert und mit dem Netzausbau synchronisiert werden, etwa durch einen Mindestanteil für Vergabe-Zuschläge bei den Erneuerbaren in Süddeutschland. Auf diese Weise können hohe Kosten für Netzengpassmanagement vermieden werden. Um Bayerns großes Potenzial an Photovoltaik zu heben, müssen pauschale Einschränkungen, wie der 52-Gigawatt-Deckel, wegfallen. Nach aktueller Rechtslage endet die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen, sobald eine installierte Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt erreicht wird. Die Staatsregierung setzt sich auch dafür ein, die Eigenversorgung zu erleichtern und zu entbürokratisieren. So soll beispielsweise die EEG-Umlage für Kleinanlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 40 Kilowatt ausnahmslos entfallen. Die Bundesregierung muss zudem sicherstellen, dass Ausnahmen für stromkostenintensive Unternehmen nicht zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen gehen. Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize durch diese ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ müssen beseitigt werden, indem beispielsweise statt starrer Schwellenwerte künftig gleitende Regelungen gelten.