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Bebauungsplanentwurf für Checkpoint Charlie wird dem besonderen Ort gerecht

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Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 1-98 für den Checkpoint Charlie dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorzulegen.

Senatorin Lompscher: „Es ist gelungen, den Bebauungsplan für den Checkpoint Charlie in nur einem Jahr zu erstellen und damit die öffentlichen Ziele planungsrechtlich zu sichern. Mit einer breiten Bürgerbeteiligung konnte eine dem besonderen Ort angemessene Entwicklung in die Wege geleitet und die Veränderungssperre durch verbindliche öffentliche Planungsziele ersetzt werden.“

Auf Teilflächen des ehemaligen innerstädtischen Grenzübergangs Checkpoint Charlie beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße besteht seit den frühen 1990er Jahren seitens des Landes Berlin die Absicht, einen Gedenkort zu realisieren. Im Gedenkkonzept Berliner Mauer vom 20. Juni 2006 ist dieses Ziel ebenso verankert wie in den Richtlinien der Regierungspolitik.

In einem umfassenden Beteiligungsprozess wurde das öffentliche Interesse am Checkpoint Charlie erfasst und eine Diskussion über die Zukunft des Ortes geführt. Die Ergebnisse sowie die Erkenntnisse aus einem städtebaulichen Workshopverfahren haben zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfs geführt.

Mit Festsetzung des Bebauungsplans 1-98 können nunmehr die Ziele des Landes Berlin planungsrechtlich gesichert werden:

  • die Errichtung eines Museums einschließlich Freifläche am Checkpoint Charlie am historischen Standort unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange,
  • eine öffentliche Stadtplatzfläche,
  • ein Wohnanteil sowie ergänzend gemischte Nutzungen.

Nach Festsetzung des Bebauungsplans ist die Durchführung von Wettbewerben für die Baufläche, insbesondere für die Gestaltung des geplanten Museums vorgesehen. Das Ziel der Festsetzung des Bebauungsplanes bis Anfang Februar wird mit diesem Beschluss erreicht.

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