Start Finanzen Bekämpfung von Geldwäsche: Prüfung durch die Financial Action Task Force (BE)

Bekämpfung von Geldwäsche: Prüfung durch die Financial Action Task Force (BE)

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2020 wird die Financial Action Task Force (FATF) nach zehn Jahren erneut Deutschland hinsichtlich der Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüfen.

Geprüft wird zum einen, ob notwendige Gesetze, Verordnungen und andere Maßnahmen zur Bekämpfung in Kraft getreten sind. Zum anderen werden die Funktionsfähigkeit und Effektivität dieser Maßnahmen begutachtet. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe übernimmt die Koordinierung für den Bereich des Nichtfinanzsektors Berlin und liefert dem Bundesfinanzministerium Ergebnisse der Kontrollen nach dem Geldwäschegesetz. Das geht aus einer entsprechenden Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, hervor, die der Senat heute beschlossen hat.

Senatorin Pop: „Geldwäsche schadet allen ehrlichen Wirtschaftsakteuren. Deutschland muss sich im Kampf gegen Geldwäsche breit aufstellen. Auch die Bekämpfung im Nichtfinanzsektor – insbesondere bei Immobilien – muss international angegangen werden. Ich begrüße daher die Prüfung der FATF und übernehme in meinem Haus gerne die Koordinierung der Prüfung.“

Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Gremium ist der OECD in Paris angegliedert und umfasst aktuell 35 Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission und den Golf-Kooperationsrat. Sie setzen internationale Standards zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und überwachen die Umsetzung dieser Standards durch weltweite Länderprüfungen.

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