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Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen und über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

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Freistaat Sachsen

Bekanntmachung
über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
und über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

Vom 20. Februar 2019
I.

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW) Landesgruppe Sachsen, Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg, und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband, Pelkovenstraße 51, 80992 München, haben gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13. November 2018

− gültig ab 1. Januar 2019, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2019 −

nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. Januar 2019 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich:
für den Freistaat Sachsen;
fachlich:
für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilungen gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt;
persönlich:
für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Lohntarifvertrags eingesetzt werden.

Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gemäß § 5 Absatz 6 TVG das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung des vorstehenden Tarifvertrags übertragen.

Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet, beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 21, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor dem Tarifausschuss.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.

II.

Die öffentliche Verhandlung über den vorstehenden Antrag vor dem Tarifausschuss des Freistaates Sachsen findet statt

am Freitag, 24. Mai 2019, um 9.00 Uhr,

im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 01097 Dresden, Wilhelm-Buck-Straße 2, Raum 501.

Dresden, den 20. Februar 2019

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Dr. Katrin Ihle

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