In den letzten Jahren musste beobachtet werden, dass die Gewerbemieten in vielen Ballungsgebieten explodiert sind. In Berlin sind Gewerbemieten teilweise um 266 Prozent gestiegen. Deshalb hat der Senat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse beschlossen.
Senator Dr. Behrendt: „Wir alle lieben sie, kleine inhabergeführte Läden im Kiez. Stark steigende Gewerbemieten verdrängen nicht nur solche Geschäfte aus den Innenstädten, sondern auch soziale Einrichtungen wie Kindergärten. In der Folge werden Traditionsgeschäfte, familiengeführte Metzgereien und Buchhandlungen durch große Ketten verdrängt. Mit unserer Gewerbemietpreisbremse wollen wir diesen Negativtrend stoppen.“
Regelungen über die Begrenzung der zulässigen Gewerbemiete sind im europäischen Vergleich keineswegs neu. So bestimmt beispielsweise das österreichische Recht, dass die Hauptmiete nicht höher sein darf als der nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand „angemessene Betrag“. Eine vergleichbare Regelung sollte deshalb auch in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Um örtliche Faktoren hinreichend berücksichtigen zu können, sollte es den Bundesländern ermöglicht werden, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten zu bestimmen, in denen die Regelungen über die Mietpreisbremse anzuwenden sind.