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Berlin erkennt die Klimanotlage an – und forciert Gegenmaßnahmen Schärferes Energiewendegesetz und Klima-Check für alle Senatsbeschlüsse

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Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Anerkennung der Klimanotlage für das Land Berlin beschlossen. Der Senat stellt damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht.

Damit schließt sich die deutsche Hauptstadt als erstes Bundesland der wachsenden Zahl an Städten in Deutschland und überall auf der Welt an, die eine Klimanotlage („Climate Emergency“) erklären oder einen „Klimanotstand“ ausgerufen haben, um den dramatischen Risiken des globalen Klimawandels zu begegnen.
Der Senat von Berlin bekennt sich so zugleich zum internationalen Klimaschutz-Abkommen von Paris und dem dort definierten Ziel, die globale Erderwärmung möglichst auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Senatorin Günther: „Die Anerkennung der Klimanotlage ist ein sehr konkreter Handlungsauftrag: Das Land wird auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens handeln, Senatsbeschlüsse sollen künftig einen Klima-Check erhalten, und das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm wird mit neuen Maßnahmen konsequent danach ausgerichtet. Nach wichtigen Weichenstellungen wie dem bereits beschlossenen Kohleausstieg bis 2030, dem Mobilitätsgesetz und der Grünbauoffensive wird Berlin seine Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimafolgen weiter beschleunigen.“

Der Senat richtet seine Arbeit laut Beschluss künftig daran aus, dass Berlin im Lichte des Pariser Übereinkommens schnellstmöglich klimaneutral wird. Dafür sind weitere Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen auf den Weg zu bringen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist beauftragt, unverzüglich eine entsprechende Novelle des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) vorzubereiten.

Außerdem erkennt der Senat die Notwendigkeit, ab sofort die Aktivitäten auf Landesebene für mehr Klimaschutz, für die Energiewende und die Klimaanpassung zu verstärken – und wird künftig alle seine Entscheidungen gezielt auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz überprüfen, also einem Klima-Vorbehalt unterziehen.

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), beschlossen im Januar 2018, wird überarbeitet, um mit zusätzlichen konkreten Maßnahmen und einem verbesserten Monitoring dafür zu sorgen, dass die Emissionen künftig schneller sinken.

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