Wie in vielen deutschen Großstädten fehlt es auch in Berlin an bezahlbaren Mietwohnungen, insbesondere für Haushalte mit geringerem Einkommen.
Die 2014 im Land Berlin wieder eingeführte Wohnungsneubauförderung ist an dieser Stelle das zentrale Instrument, um sicherzustellen, dass bei steigenden Neubauzahlen auch ein ausreichender Anteil von Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen entsteht. Bisher konnte so die Entstehung von 10.000 Sozialwohnungen gefördert werden.
Angesichts der wachsenden Bevölkerung und des großen Bedarfs an leistbaren Mietwohnungen wurde die Wohnungsneubauförderung nach 2015 und 2018 nun erneut ausgeweitet und an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Die Förderbestimmungen erscheinen am 30. August 2019 im Amtsblatt von Berlin und verfolgen das Ziel, in dem gemeinsamen Programmjahr 2019/2020 die Errichtung von weiteren 8.500 Wohnungen zu fördern. Für dieses ambitionierte Ziel stehen Fördermittel in Höhe von rund 750 Millionen Euro zur Verfügung.
Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Berlin braucht Neubau und zwar vor allem solchen, den sich auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen tatsächlich leisten können. Wir haben deshalb erneut die Wohnraumförderungsbestimmungen überarbeitet, um diese wirtschaftlich noch attraktiver zu machen. Dabei ist besonders die Erhöhung des zinslosen Baudarlehens im Fördermodell 1 von bisher 1.300 €/m² Wohnfläche auf 1.450 €/m² bis 1.800 €/m² hervorzuheben. Verglichen mit den bisherigen Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 entspricht dies einer Erhöhung des Darlehens um bis zu 38 Prozent und damit mit Abstand der größten Steigerung der Förderintensität, seit das Land Berlin 2014 wieder die Neubauförderung aufgenommen hat. Ich möchte alle Bauherren ermuntern, die Förderung in Anspruch zu nehmen.“
Weiterhin wurden zahlreiche Verbesserungen im Detail umgesetzt, um die Attraktivität der Wohnraumförderung insgesamt zu erhöhen und auf die Bedarfe verschiedener Zielgruppen (u.a. große Familien, mobilitätseingeschenkte Personen) bzw. Fallkonstellationen stärker einzugehen. Dazu gehören
- die Streichung der wohnungsbezogenen Darlehensobergrenzen,
- die Einführung verschiedener Zuschusskomponenten für bestimmte bauliche Merkmale (Aufzüge für Aufstockungen/Dachausbauten, Rollstuhlbenutzerwohnungen, Nachhaltiges Bauen sowie architektonische, städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten),
- die Gewährung eines Teilverzichts auf das Baudarlehen im Modell 1 bereits zum Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit,
- die Anhebung der anfänglichen Miethöhe für einen Teil der geförderten Wohnungen – für besonders bedürftige Haushalte bleibt die anfängliche Miethöhe bei 6,50 €/qm nettokalt,
- die Erhöhung der geförderten Gemeinschaftsflächen,
- die Möglichkeit von verbundenen oder mittelbaren Belegungen,
- die Flexibilisierung der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Fördermodelle 1 und 2, um Einkommensgruppen besser im Förderobjekt zu mischen.
Vermieter und Investoren, die Mittel aus der Neubauförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Förderantrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.