Start Politik Berliner Heizungsaustauschprogramm: Förderbedingungen stehen (BE)

Berliner Heizungsaustauschprogramm: Förderbedingungen stehen (BE)

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Im privaten Gebäudesektor steckt viel Potenzial zur Einsparung von CO2. Eigentümer können bei Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge auf Unterstützung stellen

Im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Förderrichtlinie zum Berliner Heizungsaustauschprogramm veröffentlicht. Damit ist klar, wer auf welche Weise Unterstützung beim Austausch klimaschädlicher Altanlagen beantragen kann. Anträge an die mit der Abwicklung des Programms beauftragte IBB Berlin können ab sofort gestellt werden.

Mit einem Gesamtvolumen von sechs Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 können aus dem Förderprogramm folgende Antragsteller*innen einen Zuschuss erhalten:

  • Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern (Wohngebäude)
  • Einzeleigentümer*innen von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten

Mit dem Austausch einer Ölheizung, einer nicht auf Brennwerttechnik basierten Gasheizung oder eines Kohleeinzelofens gegen eine energieeffiziente und CO2-freundliche Heizung soll jeweils mindestens 25 Prozent CO2 eingespart werden.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, erklärt: „Berlin setzt mit dem Heizungsaustauschprogramm starke Anreize, die CO2-Emissionen auch im Gebäudesektor zu senken. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit die Hauptstadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden kann. Ölheizungen sind sehr klimaschädlich und gehören schnellstmöglich ausgetauscht.“

Was wird gefördert?

Es gibt die beiden Fördermodule „Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan“ (Beratung) und „Heizungsaustausch“.

Für die Erstellung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro bzw. 750 Euro. Eigentümer*innen erhalten eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bericht mit den Beratungsergebnissen zeigt den Eigentümer*innen anschaulich auf, wie sie ihr Gebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren können.

Der Sanierungsfahrplan ist gut für Eigentümer*innen geeignet, die schrittweise und passend zur jeweiligen Lebenssituation ihr Gebäude modernisieren wollen. Für Eigentümer*innen, die sich zunächst grundsätzlich mit den Energieeinsparmöglichkeiten ihres Hauses vertraut machen möchten, bietet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin eine kostenfreie Erstberatung in zwölf ausgewählten Pilot-Quartieren an (Näheres in der Pressemitteilung vom 26.03.2019: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.796414.php).

Beim Heizungsaustausch werden Zuschüsse abhängig von der Konfiguration der neuen Heizung gewährt. 3.500 Euro sind für Wärmepumpen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Brennstoffzellenheizungen erhältlich. Für den Einsatz von Gaskesseln auf Basis von Brennwerttechnik und für Hausstationen für effiziente Fernwärme werden Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Zudem können Eigentümer*innen einen Bonus bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn sie ergänzend eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe einsetzen.

Die Zuschüsse können mit den gängigen öffentlichen Förderprogrammen kumuliert werden, soweit es deren Bestimmungen zulassen – unter anderem mit Programmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Investitionsbank Berlin (IBB).

Die vorläufigen Antragsunterlagen für eine Zuwendung aus dem Förderprogramm stehen ab September unter dem Link www.heiztauschplus.de zur Verfügung.

Die Investitionsbank Berlin bzw. ihre Tochter, die IBB Business Team GmbH, wurde von der Senatsverwaltung mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt und wird zukünftig Ansprechpartner für Interessierte und Antragsteller*innen sein.

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