Start Verbraucherschutz Berliner Schulessen wird gesünder (BE)

Berliner Schulessen wird gesünder (BE)

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Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Umsetzung des Qualitätspakets Schulessen beschlossen.

Senatorin Scheeres: „Das Mittagessen für die Klassen 1 bis 6 ist für die Eltern bereits kostenfrei. Das entlastet viele Familien. Mit dem Qualitätspaket Schulessen sorgen wir nun dafür, dass sich auch die Essensqualität weiter verbessert.“

Das Schulessen soll demnach noch gesünder werden: Berlin erhöht den Bio-Anteil des Essens ab August 2020 zunächst von bisher 15 auf 30 Prozent, ab 1. August 2021 steigt der Bio-Anteil dann auf 50 Prozent. Gleichzeitig zahlt Berlin den dort Beschäftigten künftig den vorgesehenen Vergabe-Mindestlohn von 12,50 €. Damit nimmt Berlin bereits Bezug auf die geplante gesetzliche Regelung. Insgesamt sind mit den Veränderungen ab dem 1. August 2020 Mehrausgaben von 12,38 Mio. € verbunden, ab dem 1. August 2021 dann von 33,62 Mio. €.

Aus dem Bericht geht hervor, dass der Senat den Bezirken 5 Mio. € für die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 zur Verfügung stellt. Für erforderliche mittelfristige Sanierungen, Erweiterungen, Um- und Neubauten von Mensen ist im Doppelhaushalt 2020/21 ein Mensabauprogramm in Höhe von 24 Mio. € eingeplant.

Zudem soll die Kontrollstelle Schulessen in Pankow personell gestärkt werden. Die Qualitätskontrollstelle überprüft die Vertragstreue der Caterer. Die Überprüfung (Audit) erfolgt in den zentralen Produktionsküchen der Anbieter und in den Ausgabeküchen der Schulen. In den zentralen Produktionsküchen wird der überwiegende Anteil der 54 Kontrollkriterien überprüft und die Ergebnisse können auf alle von dort belieferten Schulen übertragen werden.

Die im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführte Pilotmaßnahme „Regiowoche“ soll laut Bericht weiter durchgeführt werden. Auch soll dem Abgeordnetenhaus bis 2021 ein Konzept zur Umsetzung eines flächendeckenden und subventionierten Mittagessens an Oberschulen vorgelegt werden. Alle Integrierten Sekundarschulen und viele Gymnasien sind Ganztagsschulen. Die rechtliche Grundlage für die Etablierung eines Mittagessens an allen Berliner Ganztagsschulen ist in § 19 Schulgesetz festgeschrieben. Das Land Berlin verbindet damit den Anspruch, allen Kindern und Jugendlichen ein vollwertiges, schmackhaftes und ausgewogenes Essen anzubieten.

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