Start Allgemeines Berlins Innensenator Andreas Geisel zum Urteil des Landgerichts gegen „Ku‘damm-Raser“

Berlins Innensenator Andreas Geisel zum Urteil des Landgerichts gegen „Ku‘damm-Raser“

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„Menschen, die unsere Straßen rücksichtslos für ihre selbstsüchtigen Zwecke missbrauchen, müssen die ganze Härte des Rechtstaates zu spüren bekommen. Profilierungssüchtige Raser spielen mit dem Leben der anderen und nehmen deren Tod billigend in Kauf. Diesen Irrsinn dürfen wir nicht zulassen. Wenn das Auto zur Waffe wird, muss der Staat einschreiten und die Bedrohung von der Straße holen“, sagte Andreas Geisel am Dienstag nach dem Urteil des Berliner Landgerichts.

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Februar 2016 hat die Polizei ihre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen deutlich intensiviert. Ein örtlicher Schwerpunkt lag auf den Straßenzügen der City West; einbezogen wurden auch die Autobahnen im Stadtgebiet.

Im Rahmen von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen zur Feststellung illegaler Autorennen wurden im letzten Jahr 279 Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
In diesem Zusammenhang wurden 164 Kraftfahrzeuge und 130 Führerscheine eingezogen.

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