Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote, Bundesinnenminister Horst Seehofer, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier haben zum Abschluss der Frühjahrsinnenministerkonferenz vom 12.-14. Juni 2019 in Kiel getroffene Beschlüsse vorgestellt und Schwerpunkte der Debatte erläutert.
„Ich freue mich sehr, dass unser im Vorfeld breit diskutierter Antrag hinsichtlich der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Erkennung, Sicherung und Auswertung digitaler Spuren unterstützt wurde. Der Beschluss wurde um die von mir bereits vorgenommene Klarstellung ergänzt, dass es um Dateninhalte geht, die aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden“
erklärte der IMK-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel (Siehe unten TOP 27). Er habe die Beratungen als ausgesprochen konstruktiv empfunden. Zu fast allen der 69 Tagesordnungspunkte gebe es eine Verständigung.
„Ich begrüße sehr, dass die Länder inzwischen sehr engagiert gegen Clankriminalität vorgehen. Und ich biete die Unterstützung durch meine Bundesbehörden an, wo immer das gewünscht ist. Das Einschreiten vor Ort ist wichtig, aber die Erhellung kriminalistischer Zusammenhänge ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Insbesondere sage ich zu, im Falle einer nachgewiesenen Mitwirkung bei Clankriminalität den von den Ländern gewünschten Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Vorhandensein einer weiteren Staatsbürgerschaft schnell zu realisieren“
, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer. (Siehe unten TOP 29).
Der Sprecher der Unionsgeführten Innenressorts der Länder Lorenz Caffier begrüßt es sehr, dass die Innenminister beschlossen haben zukünftig jährlich einen „bundesweiten Warntag“ durchzuführen (TOP 36). Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist derzeit in Deutschland nicht ausreichend ausgeprägt. Insbesondere nach Ende des „Kalten Krieges“ geborene Generationen haben stark eingeschränkte Kenntnisse über die Bedeutung von Warnsignalen und behördlichen Erwartungen in Krisensituationen. Bundesweit erfolgen zudem Probe-Sirenensignale sehr unterschiedlich. „Die Bürgerinnen und Bürger für die Warnung vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren, ist eine wichtige und ebenso schwierige Aufgabe“
, so Innenminister Caffier. „Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Wie die Sirenen klingen und was sie bedeuten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.“
Geplant ist, dass dieser bundesweite Warntag erstmals am 10. September 2020 und dann jährlich durchgeführt wird. Alle Warnwege mit möglichst mehrsprachigen Botschaften sollen dabei eine Rolle spielen, um eine höchstmögliche Wahrnehmung und Verbreitung durch verschiedenste Medien erreichen zu können.
„Gesprochen haben wir – gerade vor dem Hintergrund neuer Extremismusphänomene der vergangenen Jahre – auch über mögliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst„
, stellte der Sprecher der sozialdemokratisch geführten Innenressorts, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius heraus. (TOP 18) „Wir müssen uns – bei allem Vertrauen in die Unbescholtenheit unser zukünftigen Beamtinnen und Beamten – die Frage stellen, ob wir alles tun, um zu verhindern, dass Reichsbürger, Extremisten oder auch Menschen mit Clanhintergrund zur Polizei kommen. Eine Möglichkeit wäre dabei eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, also die Überprüfung der Bewerberin oder des Bewerbers etwa in den Datenbeständen der Verfassungsschutzämter. Dazu ist es wichtig – und auch darüber haben wir gesprochen – einen rechtssicheren Austausch dieser und polizeilicher Daten zwischen den verschiedenen Stellen auch länderübergreifend möglich zu machen. Für Niedersachsen kann ich sagen, dass ich das für richtig und notwendig halte.“
Die Innenministerkonferenz habe sich auf Vorschlag des Vorsitzlandes Schleswig-Holsteins darauf verständigt, den seit 2012 aus humanitären Gründen bestehenden Abschiebungsstopp für Flüchtlinge nach Syrien bis Ende des Jahres (31. Dezember 2019) zu verlängern (TOP 3). „Das Auswärtige Amt wurde zugleich gebeten, bis zum Herbst eine Aktualisierung der Bewertung der Sicherheitslage vorzulegen. Deshalb haben wir erneut um eine Aktualisierung dieser Bewertung gebeten“
, so Grote.
Ferner sei das Bundesinnenministerium aufgefordert worden, ein Konzept zur Rückführung so genannter Gefährder und Straftäter nach Syrien vorzulegen. Dabei geht es unter anderem um Abschiebemöglichkeiten in Drittstaaten.
Mit Blick auf den Beschluss der Länder zur Bekämpfung der Kinderpornografie (Siehe unten TOP 63) sagte Bundesinnenminister Seehofer seinen Einsatz dafür zu, „dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen. Insbesondere dränge ich auf eine deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung, sowie die Einführung einer Meldepflicht – zunächst auf freiwilliger Basis – für nationale Provider und die Errichtung einer zentralen Meldeplattform beim BKA.“
Niedersachsens Innenminister Pistorius lenkte den Blick auf ein bundesweites Präventionsprogramm gegen Islamismus (TOP 39): „Dieses haben wir heute endlich beschlossen. Die Geschäftsführung wird künftig von der Beratungsstelle Radikalisierung im BAMF wahrgenommen. Wir haben in Niedersachsen seit einigen Jahren die Erfahrung gemacht, dass ein umfassender Ansatz in der Präventionsarbeit Sinn macht. Deshalb freut es mich besonders, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz in der Lenkungsgruppe der neuen Arbeitsgruppe vertreten sein wird. So wird das nationale Präventionsprogramm gegen Islamismus auch eine niedersächsische Handschrift tragen.“
Mit einem weitreichenden Beschluss begegnen die Innenminister der Länder Mitgliedern von verfassungsfeindlichen Vereinigungen (TOP 62). Die Innenminister wollen die gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel prüfen, dass bereits die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. „Es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, einer Vereinigung anzugehören, ohne deren Ziele zu unterstützen“
, so der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder Lorenz Caffier. „Deshalb muss bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung grundsätzlich zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führen.“
Rückführungen nach Afghanistan (TOP 4, Bericht BMI)
Keine Einigung konnten die Minister in der Frage der Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan erreichen. Bundesinnenminister Seehofer betonte: „Es gibt eine klare Linie innerhalb der Bundesregierung, wonach nach Afghanistan abgeschoben werden kann. Ich möchte alle Länder dazu aufrufen, dies zu tun. Denn Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik machen es erforderlich, denen Schutz zu bieten, die anerkannt schutzbedürftig sind, und die abzuschieben, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben.“
Der Sprecher der A-Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, sagte: „Afghanistan ist kein Land, in das zum jetzigen Zeitpunkt mit gutem Gewissen unbescholtene Menschen oder Familien mit Kindern abgeschoben werden können. Das haben wir auch hier in Kiel noch einmal deutlich gemacht. Darum brauchen wir weiterhin aktuelle Lagebilder aus der Region, um auf dieser Grundlage seriös entscheiden zu können, ob wir irgendwann von unserer Praxis, ausschließlich Gefährder und Straftäter abzuschieben, abweichen könnten.“
Längere Rücknahmefrist von erschlichener Einbürgerung (Top 13, Bericht BMI)
Der Verstoß gegen das Verbot der Viel- und Mehrehe soll künftig als Grund für die Rücknahme von Einbürgerungen ins Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz aufgenommen werden. Dies sicherte das Bundesinnenministerium auf der IMK zu. Als Folge dieser Gesetzesänderung kann die Einbürgerung auch nach 10 Jahren (bisher 5) aberkannt werden, wenn bei der Einbürgerung hinsichtlich der Identität sowie fehlender Verfassungsstreue getäuscht wurde. Auch die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“
soll mit ins Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz aufgenommen werden. Dieser Passus zielt insbesondere auf das Verbot der Viel- und Mehrehe ab.
Bessere Abstimmung über Landesaufnahmeprogramme (TOP 15, BMI)
Bund und Länder wollen sich in ihren Landesaufnahmeprogrammen besser abstimmen. Ziel ist es, die Mehrarbeit beim Bund, etwa durch Amtshilfeersuchen bei Sicherheitsbefragungen zu reduzieren. Zurzeit bereiten drei Länder (Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin) eigene Programme vor, etwa für verfolgte Jesidinnen aus dem Irak oder verfolgte Frauen aus Ägypten und Äthiopien.
Polizeieinsatz in Afghanistan (TOP 22, Bericht BMI)
Die Innenministerkonferenz hat bekräftigt, dass sie auch weiterhin an der Unterstützung der afghanischen Polizei festhält. Für die Unterstützung beim Aufbau der dortigen Polizei, insbesondere bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und illegalen Migration, sollen auch künftig 50 Beamte aus Bund und Ländern in Kabul und Mazar-e Sharif die örtliche Polizei unterstützen.
Serientaten im Bereich von Cyberkriminalität (TOP 26, Schleswig-Holstein)
Die IMK hat die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität unterstrichen. Insbesondere das Auftreten einer Vielzahl von Fällen, die nach einem gleichartigen Muster begangen werden, stellt Ermittlungsbehörden vor besondere Probleme. Um einen Serienzusammenhang zu erkennen, sollen alle beteiligten Stellen in Bund und Länder intensiver zusammenarbeiten. Hierbei sollen die Länderkompetenzen gewahrt bleiben.
Bekämpfung der Clankriminalität (TOP 29, Berlin)
Die IMK begrüßt es, dass bundesweit verstärkt die Bekämpfung der Clankriminalität in den Fokus rückt. Sie beschließt, dass Bund und Länder sich auf eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Clankriminalität verständigen und dies in einer gemeinsamen Vereinbarung festhalten. Geprüft wird, welche Erfahrungen mit den Rechtsgrundlagen für die Einziehung illegal erlangten Vermögens vorliegen und ob diese ausreichend sind.
Weitere Verbesserung des Schutzes gegen Wohnungseinbrüche (TOP 30, Schleswig-Holstein)
Die IMK hat weiterhin den Schutz gegen Wohnungseinbrüche im Blick. Durch einen Konzeptvergleich der Länder (Best Practice) und einer Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten für Sicherheitstechnik sollen die Einbruchszahlen noch weiter gesenkt werden. Der Bund wird gebeten, die für Bestandsbauten bestehende Förderung von Einbruchsschutzmaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Neubauten auszuweiten.
Zensus 2021 – Verzögerte und fehlerhafte Bereitstellung von IT-Fachanwendungen und Gesamtfinanzierung (TOP 51, Sachsen-Anhalt)
Mit Blick auf den unter Verantwortung des Statistischen Bundesamtes vorgesehenen Zensus 2021 hat die IMK auf Verzögerungen bei der Bereitstellung von IT-Fachanwendungen für die statistischen Ämter der Länder hingewiesen. Der Zensus 2021 sei eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die ein offenes und kooperatives Zusammenwirken erfordere. Die IMK erwarte entsprechend eine hälftige finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder. Die Gesamtkosten werden auf über 800 Millionen Euro geschätzt.
Bekämpfung von Kindesmissbrauch (TOP 63, Nordrhein-Westfalen)
Die IMK stellt fest, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern der Verbreitung und dem Konsum von Kinderpornographie zu Grunde liegt. Sie betont, dass die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie entschieden intensiviert werden müssen. Sie bittet den Bund, die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern und vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie auf ein Jahr anzuheben. Solche Vergehen sollen damit grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornographie soll nach dem Willen der Innenminister von drei auf fünf, die für das Verbreiten von Kinderpornografie von fünf auf zehn Jahre angehoben werden.
Spieltagplanung für die Fußballbundesligen – 1. Mai Problematik (TOP 65, Nordrhein-Westfalen)
Die IMK hält es zur Vermeidung von sicherheitsgefährdenden Kräfteengpässen für erforderlich, ab dem Jahr 2021 den 1. Mai spielfrei zu halten. Soweit er auf einen Freitag, Samstag, Sonntag oder Montag fällt, sprechen sich die Innenminister dafür aus, diese Tage spielfrei zu halten. Der Vorsitzende wurde gebeten, bei der Deutschen Fußball Liga und dem Deutschen Fußballbund auf die Spielfreihaltung beginnend mit dem 1. Mai 2021 hinzuwirken.
Besserer Schutz vor Messerangriffen im öffentlichen Raum durch bundesweite Waffenverbotszonen (TOP 69, Hessen)
Die IMK bittet das Bundesinnenministerium, die Länder über eine Verordnungsermächtigung in die Lage zu versetzen, ihren Kommunen in sensiblen Bereichen die Schaffung waffenrechtlicher Verbotszonen zu ermöglichen. Als sensible Bereiche sollen dabei insbesondere das Umfeld von Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. In waffenrechtlichen Verbotszonen soll nach einer Risiko- und Lageeinschätzung der örtlichen Polizeibehörde bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können. Springmesser sollen nach Ansicht der Innenminister gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Die durch die IMK zur Veröffentlichung frei gegebenen Beschlüsse werden nach Abschluss der Protokollierung in den kommenden Tagen durch die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz unter folgendem Link veröffentlicht: