Start Politik Beschluss zum Schutz der Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen (ST)

Beschluss zum Schutz der Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen (ST)

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Anlässlich ihrer Jahreskonferenz auf Schloss Elmau haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf Initiative Sachsen-Anhalts einen Beschluss zum Schutz der Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen in Deutschland gefasst. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff nannte den Beschluss ein „wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus. Wir werden jede Form von Antisemitismus, Hass und Ausgrenzung entschlossen bekämpfen. Unsere Demokratie ist streitbar und wehrhaft.“

In dem Beschluss werden die bisherigen Maßnahmen der Länder zum Schutz von Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen begrüßt. Gleichzeitig sollen diese Schutzmaßnahmen fortwährend entsprechend der Gefährdungsbewertung angepasst werden.

Wie von Ministerpräsident Haseloff in seiner Regierungserklärung am vergangenen Mittwoch gefordert, halten die Regierungschefinnen und Regierungschefs eine Ergänzung der Gesetzeslage auf Ebene der Strafzumessung für erforderlich, durch die die strafschärfende Wirkung einer antisemitischen Tatmotivation klar und unmissverständlich hervorgehoben wird.

Des Weiteren werden die von den Innenministern und -Senatoren von Bund und Ländern am 18. Oktober 2019 vereinbarten Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Einrichtungen begrüßt. Zum Stand der Umsetzung soll die Innenministerkonferenz den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Dezember 2019 einen Bericht vorlegen.

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