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Besitz kinderpornographischer Schriften angeklagt

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Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Baden-Baden

Ein jetzt 79jähriger deutscher Staatsangehöriger muss sich vor dem Amtsgericht Baden-Baden wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Oktober 2014 und März 2015 in seiner Baden-Badener Wohnung etliche kinderpornographische Bilddateien auf seine Laptops heruntergeladen zu haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Februar 2017 einen Strafbefehl gegen den Angeklagten beantragt hatte, der vom Amtsgericht Baden-Baden auch erlassen worden war, kam es auf den Einspruch des Angeklagten Ende 2017 zu einer Hauptverhandlung, die aber nicht zu einem Urteil führte, da das Gericht weitere polizeiliche Ermittlungen für erforderlich hielt. Nun kommt es am 06.03.2019 um 13:30 Uhr vor dem Strafrichter in Baden-Baden (Sitzungssaal 015) zu einer neuen Hauptverhandlung.

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