Start Politik Besserer Schutz von Demokratinnen und Demokraten gegen rechtsextreme Bedrohungen (SH)

Besserer Schutz von Demokratinnen und Demokraten gegen rechtsextreme Bedrohungen (SH)

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Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (29. August) Landtagsrede deutlich gemacht, dass der Schutz der Menschen in Schleswig-Holstein vor Bedrohungen durch Extremismus zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört. Extremismus richte sich sowohl gegen Einzelne als auch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und auch menschenfeindliche Bedrohungen, Hass und Hetze müssten  – ganz besonders im Internet –  frühzeitig erkannt werden, um gezielt dagegen vorgehen zu können.

Mit der Neuausrichtung in der Verfassungsschutz-Abteilung gehen wir bereits einige Schritte in diese Richtung. Wenn die 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ende des Jahres ihre Arbeit aufgenommen haben, können wir deutlich effizienter als bislang unseren gesetzlichen Auftrag verfolgen. Wir können es uns nicht erlauben, diese Vorgänge in sozialen Medien nur zu beobachten.

Gerade die Debatte um die Informationssammlungen – die bis zum Stichwort „Todes- oder Feindeslisten“ zugespitzt wurden – mache das deutlich. Im Hinblick auf diese Listen und Sammlungen erklärte der Innenminister, dass es sich bei diesen Sammlungen um unterschiedliche Dokumente handele, um Datensätze und Versatzstücke mit Informationen zu Personen, Institutionen und Organisationen. Teilweise sei es gezielt recherchiertes Material, etwa aus öffentlich zugänglichen Quellen. Manche Sammlungen umfassten mehrere zehntausend Datensätze, andere bewegten sich im zweistelligen Bereich. So stammten zum Beispiel die Daten der in der Öffentlichkeit thematisierten „25-Tausender-Liste“ aus einem Hack eines Online-Händlers. Diese Sammlung kursiere seit 2015 im Internet.

Wenn man sich dieses vor Augen führt, wird deutlich: nicht jeder, der in so einer Sammlung auftaucht, ist per se gefährdet. Aus diesem Grund schießt es auch über das Ziel hinaus, jede Person, die auf einer solchen Informationssammlung benannt wird, allein aufgrund dieser Nennung aktiv zu informieren und zu beraten. Vor allem bitte ich darum, die Folgen eines solchen Imperativs zu bedenken: Wenn wir grundsätzlich jeden Betroffenen anschreiben, können die  Verfassungsfeinde künftig die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden auf einfachste Weise lahmlegen: nämlich durch die regelmäßige Veröffentlichung zahlreicher großer Adressdateien in ihren Netzwerken. Das halte ich nicht für sinnvoll. Wir würden viele Menschen zutiefst beunruhigen, obwohl keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.

Die Menschen in Schleswig-Holstein könnten sich darauf verlassen, dass sie selbstverständlich sofort informiert würden, sobald die Sicherheitsbehörden eine mögliche Gefährdung auch nur der geringsten Stufe für sie erkennen. Die zentrale Ansprechstelle für politisch motivierte Kriminalität sei der polizeiliche Staatsschutz. Und dieser stehe Menschen zur Verfügung, wenn sie glauben Opfer einer solchen Tat geworden zu sein, genauso für Menschen, die eine Sorge haben und sich informieren wollen.

Es ist absolut sinnvoll, dass die Sicherheitsbehörden diese Informationssammlungen akribisch und so schnell wie möglich überprüfen. Wenn tatsächlich Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen, wenden wir uns an die Betroffenen. Um sie zu informieren, zu beraten, zu schützen und auf weitergehende spezifische Beratungsangebote hinzuweisen. Ich versichere Ihnen: gefährdete Personen werden einzelfallbezogen beraten. Es ist deshalb ein gutes Signal, dass das Parlament mit breiter Mehrheit dieses Vorgehen unterstützt.

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