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Bürgschaftsgeschäft des Freistaats im 1. Halbjahr 2019: 9,6 Millionen Euro an Bürgschaften sichern mehr als 2200 Arbeitsplätze (TH)

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Der Freistaat Thüringen hat im ersten Halbjahr 2019 rund 9,6 Millionen Euro neue Bürgschaftsrisiken übernommen. Hauptprofiteur ist die gewerbliche Wirtschaft. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden allein in diesem Bereich 87 Bürgschaften im Umfang von rund 8,4 Millionen Euro übernommen. Weitere Bürgschaften im Umfang von rund 1,2 Millionen Euro wurden zur Förderung des Wohnungs- und Städtebaus bewilligt. Mit der Übernahme der Bürgschaften konnten rund 2.200 Arbeitsplätze gesichert werden.

Heike Taubert dazu: „Bürgschaften sichern in unterschiedlichen Feldern Zukunftsinvestitionen ab. Der Freistaat hat sich durch seine ausgewogene Bürgschaftspolitik stets als verlässlicher Partner erwiesen. Von dieser Linie werden wir auch in Zukunft nicht abrücken. Wir wollen auch weiterhin die Entwicklung innovativer Unternehmen begleiten. Insbesondere mit Blick auf die aktuellen Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben werden Bürgschaften ein wichtiges Förderinstrument im Freistaat bleiben.“ Und weiter: „Bürgschaften haben zur positiven Entwicklung am Thüringer Arbeitsmarkt beigetragen und können diesen insbesondere in wirtschaftlich angespannteren Zeiten auch einen Stück weit stabilisieren.“

Natürlich sei es für das Land wichtig, das Risiko von Schadenszahlungen aus Bürgschaftsausfällen im Interesse der Steuerzahler so gering wie möglich zu halten, so die Finanzministerin. Im ersten Halbjahr wurden rund 2,2 Millionen Euro an Schadenszahlungen geleistet.

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 10 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 10 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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