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Bundeskabinett beschließt Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt einer deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Am 31. Dezember 2019 endet die Amtszeit der jetzigen deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Prof. Dr. Angelika Nußberger.

Nach Artikel 22 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wählt die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus einer Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschlagen werden.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Benennung von drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten gegenüber dem Europarat für das Amt einer deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschlossen. Als Kandidatinnen bzw. Kandidaten werden benannt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Prof. Dr. Thilo Marauhn (Universität Gießen)
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christiane Schmaltz
  • Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr (Universität Heidelberg)

Aus diesem Kreis wählt die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger der derzeitigen Amtsinhaberin voraussichtlich im Juni dieses Jahres. Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger wird das Amt zum 1. Januar 2020 antreten.

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