Mit einer Bundesratsinitiative will Brandenburg die Patientenorientierung und damit die Patientensicherheit verbessern. Patientinnen und Patienten sollen mehr Informationen über ärztliche und pflegerische Aktivitäten, die ihre individuelle Behandlung betreffen, bekommen. Das Kabinett stimmte der Initiative von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij gestern zu. Der Entschließungsantrag wird auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 17. Mai 2019 stehen.
Gesundheitsministerin Karawanskij erklärte: „Das Thema Patientenorientierung ist mir ganz besonders wichtig. Die Patientenrechte wurden in den vergangenen Jahren zwar immer weiter gestärkt, aber vielen Patienten fällt es sehr schwer, Diagnosen, Therapieempfehlungen oder Anweisungen zur Medikamenteneinnahme zu verstehen. Das ist keine Frage von Bildung oder Intelligenz, sondern liegt an dem auch für viele Mediziner oft unverständlichen Fachchinesisch. Ärzte haben gegenüber ihren Patienten eine Informationspflicht. Patienten sind auf verständliche Informationen angewiesen. Nur wer gut informiert ist, kann frei und selbstverantwortlich entscheiden. Das müssen wir im Bereich der gesundheitlichen Versorgung dringend verbessern.“
Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hatte bereits im Juni 2018 die Patientenorientierung zu einem Schwerpunktthema gemacht und als gemeinsamen Antrag aller Bundesländer den einstimmigen Beschluss „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“ mit konkreten Maßnahmen gefasst. „Aber die Bundesregierung hat viele wichtige Punkte zurückgewiesen oder entwertet. Das können wir nicht akzeptieren, deshalb bringe ich diese Bundesratsinitiative auf den Weg“, betonte Karawanskij.
Mit der Brandenburger Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, die Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens zu machen. So sollen unter anderem Patientinnen und Patienten nach jeder ambulanten oder stationären Behandlung einen Patientenbrief erhalten, der sie verständlich über die Diagnose, die Behandlung, Einnahme von Medikamenten und angemessenen Gesundheitsverhalten aufklärt. „Wenn Patientenorientierung und die Förderung der Gesundheitskompetenz ernst genommen werden, lässt sich der Patientenbrief nicht als ‚unnötige Bürokratie‘ einfach abtun“, begründete Karawanskij diese Forderung. Statt komplexe Informationen nur mündlich im Behandlungszimmer zu erfahren, sei es viel besser, wenn Patienten diese Informationen auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen.
Mit der Bundesratsinitiative sollen außerdem die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens sowie die Bürgerbeteiligung bei der Verbesserung der medizinischen Versorgung gestärkt werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung gebeten werden, Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, zu prüfen.
Hintergrund
Das Land Brandenburg ist seit Anfang 2019 Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das Netzwerk setzt sich für eine kontinuierliche Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland ein. Mit dem Beitritt kam Brandenburg dem GMK-Beschluss vom Juni 2018 nach, in dem sich die Länder u. a. für eine Prüfung einer Mitgliedschaft im APS ausgesprochen haben.
Eine Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung richtet gerade die Landesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg“ e.V. ein. Das Gesundheitsministerium fördert das neue Projekt mit rund 60.000 Euro pro Jahr aus Mitteln des Landeshaushalts 2019/2020. Brandenburg ist damit nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Bundesland, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert. Die Koordinierungsstelle soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen übernehmen. Sie unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreter/innen und informiert auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.