In seiner Sitzung hat der Bundestag in der vergangenen Nacht das Fünfte Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes verabschiedet. Hierdurch wird die Regelstudienzeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ von neun auf zehn Semester verlängert. Der Gesetzesentwurf geht auf eine von Nordrhein-Westfalen angestoßene Initiative des Bundesrates zurück.
Diese Gesetzesänderung kommt vor allem Studierenden zugute, die auf Zuwendungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angewiesen sind. Die Dauer der Regelstudienzeit bestimmt die Bezugsdauer von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Gesetzänderung ist damit als Beitrag zur Schaffung gerechter Bildungschancen zu verstehen.
In der Sache wird die Regelstudienzeit damit der aufgrund der Ausbildungsreform von 2003 verlängerten notwendigen Studienzeit angepasst. Durch die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sowie der Stärkung der Schlüsselqualifikationen und Förderung der Fremdsprachenkompetenz hat sich die durchschnittliche Studiendauer entgegen der damaligen Erwartung nicht nur um ein Semester, sondern um knapp zwei Semester verlängert.