Wie wichtig die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Familiengerichten bei Kindeswohlgefährdung ist, wurde heute bei einem gemeinsamen Fachtag der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie der Justiz für Fachkräfte der Jugendhilfe und Familienrichter und –richterinnen herausgestellt. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer betonte: „Leider ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nach wie vor Realität. Dazu gehören auch subtilere Gewaltformen wie seelische Gewalt und Vernachlässigung. Wo das Kindeswohl gefährdet ist, wenn Eltern die Gefahren für ihr Kind nicht erkennen oder gar selbst zur Gefährdung werden, hat das Elternrecht seine Grenzen. Denn das Kindeswohl muss stets an oberster Stelle stehen. Jeder Einzelfall ist mit schwierigen und sensiblen Abwägungen und Entscheidungen verbunden. Der Schulterschluss von Jugendämtern und Familiengerichten ist deshalb besonders wichtig. Sie bilden eine Verantwortungsgemeinschaft.“
Justizminister Georg Eisenreich hob hervor: „Das Kindeswohl steht auch für die Justiz an oberster Stelle. Hier müssen wir alle an einem Strang ziehen. Den Familiengerichten obliegt die sehr schwere und tiefgreifende Entscheidung, zum Schutz der Kinder die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Das kann bis zum vollständigen Entzug des Sorgerechts und der Herausnahme des Kindes aus der Familie reichen. Diese Entscheidungen bedürfen einer fundierten Faktenlage. Fakten, die insbesondere den Jugendämtern bekannt sind. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendämtern ist daher entscheidend.“
In Bayern gab es im Jahr 2017 circa 16.000 Verfahren, in denen Jugendämter eine Gefährdungseinschätzung vornehmen mussten. In 3.466 Fällen waren gerichtliche Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls erforderlich. Davon war in 1.816 Fällen ein vollständiger oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge zur Sicherstellung des Kindeswohls nötig.
In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen im Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung zusammen. „Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Maßnahmen des Gesamtkonzepts ist eine Daueraufgabe“, so Schreyer abschließend. Informationen finden Sie unter Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz.