Start Wirtschaft Deutlich reduzierte Wachstumserwartungen (BB)

Deutlich reduzierte Wachstumserwartungen (BB)

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Steuerschätzung führt auch in Brandenburg zu einem geringeren Anstieg der Steuereinnahmen

Potsdam/Kiel – In den nächsten Jahren muss sich das Land darauf einstellen, dass die Steuereinnahmen geringer ansteigen als noch nach der letzten Steuerschätzung erwartet worden war. Das zeigt das Ergebnis der heute in Kiel zu Ende gegangenen 155. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

Bei Bund, Ländern und Kommunen wirken sich die deutlich angepassten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar aus. Für die Jahre 2019 und 2020 werden entsprechend der aktuellen Frühjahrsprojektion nur noch einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 0,5 Prozent im Jahr 2019 und 1,5 Prozent im Jahr 2020 erwartet. Die Herbst-Steuerschätzung 2018 ging noch von Zuwächsen in Höhe von 1,8 Prozent jeweils für 2019 und 2020 aus. Die Gründe dafür sind insbesondere auf eine schwächere Entwicklung der deutschen Industrie Ende des Jahres 2018, die im Jahr 2019 fortwirkt, und auf eine schlechtere weltwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Laut der Bundesregierung überwiegen weiterhin die sogenannten Abwärtsrisiken, die vor allem in den weiter schwelenden Handelskonflikten, im Brexit-Prozess, in Währungskrisen in einzelnen Schwellenländern sowie in Risiken für die Finanzmarktstabilität zu sehen sind.

Der brandenburgische Finanzminister Christian Görke wies vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen darauf hin, dass die reduzierten Einnahmeerwartungen bei der Umsetzung möglicher Vorhaben zu berücksichtigen sind.

Finanzminister Christian Görke sagte hierzu: „Trotz der aktuell eingetrübten Erwartungen an die Steuereinnahmen im Land stehen wir dafür ein, dass die geplanten Investitionen und Verbesserungen für die Infrastruktur, im Bildungsbereich sowie bei den Hochschulen umgesetzt werden können. Dies können wir deshalb, weil wir für den Doppelhaushalt 2019/20 die entsprechende Vorsorge getroffen haben. Aber nicht nur: Jetzt wird deutlich, welchen Sinn es in der Vergangenheit bereits gemacht hat, die Ergebnisse der Steuerschätzung einer auf Brandenburg bezogenen Regionalisierung zu unterziehen. Wir haben unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten unseres Landes frühzeitig Konjunkturabschläge in die Steuerschätzung eingebaut und damit gesichert, dass unsere aktuellen Haushaltszahlen auch in der derzeitigen Phase des gesamtwirtschaftlich schwächeren Wachstums auf einem soliden Fundament stehen. Allerdings werden die Handlungsspielräume für weitere Vorhaben ab 2020 auch vor dem Hintergrund bereits bestehender Deckungslücken in den Finanzplanungsjahren 2021/2022 nunmehr deutlich kleiner.

Hinzuweisen ist allerdings auch auf die überfälligen Regelungen zur Entlastung der Länder für die Kosten der Unterbringung, Betreuung und Integration von Asylsuchenden ab 2020. Brandenburg plant ab 2020 mit Ausgaben von rund 300 Millionen Euro allein in diesem Bereich und erhält zum gegenwärtigen Stand kaum finanzielle Entlastungen durch den Bund. Hinzu kommt, dass die Ausgaben zur Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR immer noch ansteigen und inzwischen eine Höhe von rund 500 Millionen Euro angenommen haben. Darüber hinaus hat der Bund weiterhin kein konkretes Angebot zu Übernahme dieser Kosten gemacht. Insofern bleibt es dabei: Gerade angesichts der anstehenden Umsetzung der Schuldenbremse dürfen die wichtigen haushaltspolitischen Schwerpunkte nicht aus den Augen verloren werden. Zusätzliche Ausgabenspielräume ergeben sich nicht.“

Die konkreten Ergebnisse der Steuerschätzung für Brandenburgs Landeshaushalt werden derzeit nach dem üblichen Verfahren der Regionalisierung ermittelt und zeitnah veröffentlicht.

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