Start Sport DFL sollte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts konstruktiv aufgreifen und Innenministern Vorschläge machen

DFL sollte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts konstruktiv aufgreifen und Innenministern Vorschläge machen

485
„Die steigende Wirtschaftskraft der Spitzenvereine und der Deutschen Fußball Liga (DFL) gibt es her, dass sich Clubs und DFL an den Kosten für Hochrisikospiele be-teiligen.“ Das unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute in Mainz.

„Die Lastenverteilung muss gerecht sein, auch für Menschen, die nicht so fußballbegeistert sind wie ich. Die Allgemeinheit trägt bislang die Kosten für die Clubs, dabei wird im Profi-Fußball unglaublich viel Geld verdient, deswegen sollte sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) konstruktiv einbringen und Vorschläge machen.“ Sie unterstütze den Aufschlag aus Bremen, DFL und Innenminister an einen Tisch zu bringen, so die Ministerpräsidentin.

„Ich bin selbst ein sehr sportbegeisterter Mensch. Als Ministerpräsidentin beobachte ich allerdings auch, wie sehr die Allgemeinheit die steigenden Kosten der Profivereine finanziert. Die Vereinbarung mit der DFL zur stärkeren Unterstützung für Präventionsmaßnahmen und Fanprojekte allein reiche nicht aus, die Ausschreitungen vor und nach Spielen belegten das immer wieder. Die Gewährleistung der Sicherheit bei Hochrisikospielen stelle die Polizei vor enorme Herausforderungen. „Die zunehmende Belastung der Polizei durch kommerzielle Großereignisse sollte nicht ausschließlich zu Lasten der Steuerzahler gehen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie begrüße daher, dass das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung einer Gebühr für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass von Hochrisikospielen als grundsätzlich rechtmäßig eingestuft hat. „Die zunehmende Belastung der Polizei durch Gewaltexzesse im Stadion darf nicht alleine dem Steuerzahler aufgebürdet werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Bei den Heimspielen in der Bundesliga und 2. Bundesliga wurden in der Saison 2017/2018 insgesamt 45.475 Einsatzstunden (2016/2017: 51.372) von der rheinland-pfälzischen Polizei geleistet. Dies entspricht Gesamtpersonalkosten von ca. 2,77 Millionen Euro (2016/2017: 3,13 Millionen Euro).

Ob die finanzielle Beteiligung über Einzelabrechnungen oder eine Gebührenordnung erfolgen könne, müsse jetzt geklärt werden. Sie unterstütze daher die Einladung des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer zu einem zeitnahen Treffen zwischen DFL und den Innenministern, um gemeinsam zu einem gerechten finanziellen Ausgleich der erhöhten Personalausgaben bei der Polizei zu kommen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte bereits am 21. Februar vergangenen Jahres den ersten Gebührenbescheid aus Bremen an die DFL als rechtlich zulässig und die gesetzliche Regelung als verfassungskonform bestätigt. Die DFL war daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Bei dem Verfahren ging es um das sogenannte Nordderby am 19. April 2015 in Bremen. Länder wie Frankreich oder Italien praktizieren bereits Modelle der Kostenbeteiligung.

Vorheriger ArtikelStatement von Finanzminister Peter Strobel zu den Gesetzesentwürfen zur Grundsteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Nächster ArtikelKapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW (NI)