Jahrestag der Volksabstimmung zur Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Verfassung: Am 27. März 2011 stimmte Hessen für die Schuldenbremse.
„Schuldenmachen ist Politik von gestern. Wir gestalten das Heute und Morgen. Die Politik der Landesregierung zeigt, wie es geht: Wir kommen mit dem Geld aus, das uns anvertraut wird und zahlen erstmals seit Jahrzehnten sogar alte Schulden zurück“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich des heutigen Jahrestags der Volksabstimmung zur Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Verfassung. „Vor genau 8 Jahren haben uns die Hessinnen und Hessen mit großer Mehrheit die Schuldenbremse nicht nur ins Stammbuch, sondern gleich in die Verfassung geschrieben. Die Schuldenbremse wirkt: Nicht nur, weil wir Schulden abbauen, sondern auch, weil wir gleichzeitig zielgenau investieren. Wir haben in den vergangenen Jahren über 2 Milliarden Euro weniger an Krediten aufgenommen als ursprünglich geplant. Dieser Erfolg wäre ohne die klaren Konsolidierungsvorgaben der Schuldenbremse kaum denkbar gewesen. Die Profiteure sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, denn die geringere Verschuldung spart jährlich Zinsausgaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Mittel stehen für zusätzliche Investitionen etwa in Bildung, Infrastruktur oder innere Sicherheit zur Verfügung.“
Finanzminister Schäfer und Prof. Feld äußern sich zur aktuellen Diskussion
Zur aktuellen Diskussion um die Schuldenbremse, die angesichts einer wirtschaftlichen Eintrübung und eines vermeintlichen Investitionsstaus geführt wird, äußerte sich Schäfer zusammen mit Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Direktor des Walter Eucken Instituts und Wirtschaftsweiser, d.h. Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Beide bezeichneten die Schuldenbremse in einem gemeinsamen Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung als Erfolgsmodell.
Feld und Schäfer: „Anders als von ihren Kritikern behauptet, ist die Schuldenbremse keine Investitionsbremse – weder in Hessen, in anderen Bundesländern noch im Bund. Die öffentlichen Haushalte stehen aktuell viel mehr vor dem Problem, die geplanten investiven Mittel tatsächlich zu verausgaben. Geld ist da, Bauunternehmer und Handwerker kommen aber kaum hinterher.“
Bedenken gegen die Kreditfinanzierung
„Die inhaltlichen Bedenken gegen die Kreditfinanzierung von Investitionen reichen jedoch weiter: Zum einen lässt sich der Investitionsbegriff nicht zweifelsfrei abgrenzen, so dass einer Kreditfinanzierung staatlicher Aufgaben letztlich Tür und Tor geöffnet werden würde. Zum anderen ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten problematisch, wenn die heutige Generation über die finanziellen Gestaltungsspielräume künftiger Generationen entscheidet“, sind sich der Wirtschaftswissenschaftler und der Finanzminister einig. „Gerade in einer reifen Volkswirtschaft mit einem relativ guten Infrastrukturbestand lassen sich notwendige Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen aus den laufenden Einnahmen finanzieren.“
Professor Feld und Finanzminister Schäfer: „Das Argument, die Schuldenbremse sei eine Steuersenkungsbremse, vermag ebenso wenig zu überzeugen. So lässt sich kaum begründen, warum künftige Steuerzahler später die Kredite aufgrund heutiger Steuersenkungen zurückzahlen sollen. Wenn diese unter Gerechtigkeits- oder Wachstumsgesichtspunkten für erforderlich gehalten werden, müssen die damit verbundenen Mindereinnahmen im laufenden Haushalt durch Umschichtungen ausgeglichen werden. Die Schuldenbremse verhindert damit keine Steuersenkungen, sondern erfordert vielmehr eine verstärkte politische Prioritätensetzung. Erneut: Geld ist da – aber es braucht Gestaltungswillen der Politik und die Fähigkeit, getroffene Entscheidungen klar und verständlich zu kommunizieren. Über die Verteilungseffekte muss heute gerungen werden. Dies darf nicht zu Lasten künftiger Generationen gehen, die heute nicht mitbestimmen können.“
Härtetest bei einem anhaltenden Abschwung steht noch aus
Es bleibe allenfalls ein kleines Fragezeichen, heißt es in dem gemeinsamen Beitrag: „Bislang waren die öffentlichen Haushalte von einem kräftigen Aufschwung begünstigt. Insofern steht ein echter Härtetest bei einem anhaltenden Abschwung noch aus. Aber auch hier stellt die Schuldenbremse sicher, dass die öffentlichen Haushalte grundsätzlich handlungsfähig bleiben. In besonderen Ausnahmesituationen oder bei einem schweren Konjunktureinbruch besteht weiterhin die Möglichkeit, über eine Kreditfinanzierung geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.“
„Nach zehn Jahren Schuldenbremse im Grundgesetz und acht Jahren in Hessen lässt sich somit ein positives Zwischenfazit ziehen: Die Schuldenbremse ist ein Erfolgsmodell und hat sich in der Praxis sehr viel besser bewährt als bei ihrer Verabschiedung erwartet und von ihren Kritikern angenommen“, sagten Feld und Schäfer.