Die Stadt Osterwieck erhält vom Land Sachsen-Anhalt 5,3 Millionen Euro Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsstock zur Begleichung der gegenwärtig gestundeten Kreisumlage an den Landkreis Harz sowie zur Überbrückung aktueller Zahlungsschwierigkeiten. Das Finanzministerium hat den entsprechenden Bescheid über die zinslose, aber zurückzuzahlende Finanzhilfe versandt.
Die Auszahlung des Millionenbetrages ist jedoch noch an die Erfüllung von Maßgaben geknüpft. Der Stadtrat der Stadt Osterwieck hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 die Gelegenheit, durch entsprechende Beschlüsse die Voraussetzungen für die Auszahlung zu schaffen. So muss die Stadt u. a. die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer anpassen.
Finanzminister André Schröder: „Für alle Kommunen gelten die gleichen Regeln, um Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock zu erhalten. Deshalb liegt der Ball jetzt bei Osterwieck, die Stadt muss die letzten Steine für die Auszahlung der Summe aus dem Weg räumen; ich bin da zuversichtlich.“