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Einführung eines Berliner Mietendeckels erörtert

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Aus der Sitzung des Senats am 19. März 2019:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Zulässigkeit der Einführung eines landesrechtlichen Mietendeckels eingehend erörtert.

Zu dieser auch in der Öffentlichkeit viel diskutierten Frage werden unterschiedliche juristische Auffassungen vertreten. Während die Befürworter des Mietendeckels eine Kompetenz des Landes Berlin für den Erlass einer solchen Regelung annehmen, gehen andere von einer Sperrwirkung des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Mietpreisrechts aus und verneinen damit eine Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Der Senat hat diese unterschiedlichen Auffassungen in seiner heutigen Sitzung intensiv gewürdigt und sich für die rechtssichere Einführung eines Mietendeckels ausgesprochen. Wegen der großen Bedeutung des Mietendeckels für Berlin müssen die Zulässigkeit seiner Einführung sowie auch die möglichen Ausgestaltungsvarianten jedoch sorgfältig geprüft werden. Der Senat wird diese Fragen zügig verwaltungsübergreifend unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen klären.

Senatorin Lompscher: „Wir müssen den exorbitanten Mietsteigerungen der letzten Jahre wirksam begegnen. Der Mietendeckel kann hierbei ein wichtiges zusätzliches Instrument sein. Wegen seiner großen Auswirkungen auf alle Berliner Haushalte müssen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit seiner Einführung sorgfältig geprüft und auch die Umsetzung sowie mögliche Folgen genau analysiert werden. Hierzu hat der Senat verabredet, dass alle Fragen ressortübergreifend geklärt werden und Eckpunkte eines Gesetzentwurfs sowie ein Zeitplan bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bis zur Sommerpause noch vorgelegt werden.“

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