Die Entwaffnung der Reichsbürger im Land geht voran: Zwischen dem 1. Februar 2017 und dem 31. Januar 2019 wurde Reichsbürgern von 332 Waffen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Derzeit gehören in Baden-Württemberg schätzungsweise 3.200 Personen dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ an.
„Bei den sogenannten Reichsbürgern haben wir es mit potentiell gefährlichen Personen und Gruppierungen zu tun, die eines gemeinsam haben: Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und unseres Rechtsstaates. Wer aber das tut, der darf auch keinen Zugang zu Waffen haben. Wir machen deshalb Ernst bei der Entwaffnung der Reichsbürgerszene. Im Januar 2017 habe ich die Waffenbehörden angewiesen, an Reichsbürger keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr auszustellen und bereits erteilte Genehmigungen soweit möglich zu widerrufen. Das ist ein klares Zeichen: Baden-Württemberg geht konsequent gegen Reichsbürger vor“, sagte Innenminister Thomas Strobl.
„Die Waffenbehörden haben seitdem viel geleistet und konnten innerhalb von zwei Jahren unter erheblichem Aufwand Reichsbürgern die waffenrechtliche Erlaubnis von 332 erlaubnispflichtigen Waffen endgültig widerrufen – 332 Waffen, die sich nicht länger in den Händen von Reichsbürgern befinden“, so Minister Thomas Strobl.
„Klar ist freilich auch: Wir lassen in unseren Anstrengungen nicht nach. Das ist heute nur eine Zwischenbilanz. Die Waffenbehörden erhalten laufend neue Erkenntnisse, die weitere Ermittlungen und Verfahren nach sich ziehen. Die Waffenbehörden haben bereits weitere 35 Widerrufsverfahren gegen Reichsbürger mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis eingeleitet“, erklärte der Innenminister.
Dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ gehören in Baden-Württemberg aktuell schätzungsweise 3.200 Personen an. Die Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen – weshalb eine steigende Anzahl an Personen zu vermelden ist. Bis Oktober 2016 wurden „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vom Verfassungsschutzverbund nur im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Bestrebungen beobachtet. Dabei erfolgte keine explizite Erfassung als „Reichsbürger“ beziehungsweise „Selbstverwalter“. Seit November 2016 wird das gesamte „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Milieu vom Verfassungsschutzverbund als Beobachtungsobjekt bearbeitet.