Start Politik Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten (NW)

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten (NW)

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Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten“ erarbeitet und diesen heute im Bundesrat vorgestellt.

Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Terroristische Propaganda ist aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen zu einer wachsenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit geworden. Der demokratische Rechtsstaat muss zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Sicherung seiner Grundlagen jeder Form von Propaganda, die solchen Taten den Nährboden bereitet, auch mit den Mitteln des Strafrechts entschlossen entgegentreten. Wir dürfen an dieser Stelle nicht zurückweichen und wollen deshalb hier vorhandene Strafbarkeitslücken schließen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten über die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates aufzunehmen. Danach soll sich zukünftig strafbar machen, wer eine Schrift, die die Bildung terroristischer Vereinigungen befürwortet oder verharmlost und die nach ihrem Inhalt bestimmt sowie nach den Umständen geeignet ist, die Bereitschaft anderer zur Begehung solcher Taten zu fördern oder zu wecken, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Der Gesetzesentwurf sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Minister Biesenbach zum Hintergrund seiner Initiative: „Der salafistische Dschihadismus und auch der gewaltbereite Rechtsextremismus werben im Inland zunehmend um Anhänger. Insbesondere im Internet finden sich professionell gestaltete Informationsplattformen mit extremistischen Gedankengut und Propagandavideos. Wir wissen, dass sich viele Unterstützer und sogar einzelne spätere Attentäter im Internet radikalisiert haben, dem müssen wir in einem möglichst frühen Stadium die Grundlage entziehen. Dazu leistet unser Entwurf einen entscheidenden Beitrag“.

Zudem hat Nordrhein-Westfalen heute gemeinsam mit den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland eine Gesetzesinitiative zur Strafbarkeit des „Upskirting“ in den Bundesrat eingebracht. Durch den Gesetzesentwurf soll das unbefugte Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen unter Strafe gestellt werden.

Peter Biesenbach: „Bei der gegenwärtigen Rechtslage hängt das Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von eher zufälligen Sachverhaltsumständen ab. Ich unterstütze daher den Vorstoß, eine klare Gesetzeslage zu schaffen, denn Upskirting ist immer ein als demütigend und verletzend empfundener Eingriff in die Privatsphäre von Frauen. Eine eigene Verbotsnorm kann hier ein eindeutiges Zeichen der Unterstützung sein. Nachdem sich auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Strafbarkeit ausgesprochen hat, hoffe ich auf eine schnelle Umsetzung unseres gemeinsamen Länderentwurfes.“

Die Gesetzesentwürfe sollen – voraussichtlich noch im September 2019 – an die Ausschüsse überwiesen werden.

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