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Erfolg für Sachsens Initiative zur Glashütteverordnung – Bundesrat unterstützt die sächsische Initiative für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe »Glashütte«

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Heute hat der Bundesrat in seiner Sitzung in Berlin die Verordnungsinitiative aus Sachsen zum besseren Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte mit breiter Mehrheit gebilligt. Der Bundesrat schlägt der Bundesregierung vor, von der Verordnungsermächtigung in Paragraf 137 Markengesetz Gebrauch zu machen und bestimmte Anforderungen für die Verwendung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren festzulegen.

Justizminister Sebastian Gemkow: »Mit der Glashütteverordnung wird gesichert, dass eine Uhr mit der Herkunftsangabe Glashütte auch aus Glashütte kommt. Ich werbe dafür, dass die Bundesregierung sich dem klaren Votum des Bundesrates nicht verschließt und die zuständigen Bundesministerien den Vorschlag aufgreifen und die Verordnung erlassen. Das wäre ein wichtiger Impuls für unser sächsisches Osterzgebirge!«

Für Uhren steht die Herkunftsangabe Glashütte in besonderer Weise für deutsche Handwerkskunst und Uhrmachertradition aus dem sächsischen Osterzgebirge. Die traditionellen Fertigungsmethoden dieser Uhren bilden die Grundlage für deren Qualität. Durch eine missbräuchliche Verwendung dieses Namens bei Uhren aus Glashütte besteht das Risiko, dass die geographische Herkunftsangabe und damit auch die sächsische Uhrenindustrie Schaden nehmen. Durch die Glashütteverordnung sollen wesentliche Herstellungsprozesse für Uhren aus Glashütte in der Region gehalten werden. Die Herkunftsangabe Glashütte darf für Uhren nur benutzt werden, wenn in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als fünfzig Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt wurde, wobei bestimmte Schritte in Glashütte erfolgen müssen.

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