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Erfurt bekommt Kappungsgrenze für Mieten

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Die Mieten in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen. Das schreibt die neue Kappungsgrenzen-Verordnung vor. Sie gilt ab dem 1. Oktober.

„Wohnen muss bezahlbar bleiben. Und zwar nicht nur für Menschen mit hohem Einkommen“, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft. „Mit der Kappungsgrenze erhält Erfurt damit ein weiteres wichtiges Instrument, das Mietniveau zu regulieren. Die Stadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen sehen wir hier als gefährdet. Die Kappungsgrenze soll ein stetiges Ansteigen der Mieten im Bestand einbremsen.“

Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass ein Vermieter drei Jahre lang die Miete um nicht mehr als 15 Prozent anheben darf. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten, wenn also die Wohnung bewohnt ist. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung.

„Die Kappungsgrenze reiht sich in ein Bündel von Maßnahmen des Landes. Um den Wohnungsmarkt in den Städten Erfurt und Jena zu entspannen, benötigen wir aber vor allem mehr sozialen Wohnungsbau. Weil wir uns hier mehr Engagement wünschen, wollen wir die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft“, sagte Ministerin Keller.

Um festzustellen, für welche Gemeinden die Einführung einer Kappungsgrenze möglich ist, wurden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Kriterien festgelegt. In Frage kamen Städte, die Hochschulstandort sind, mehr als 10.000 Einwohner haben oder bei denen der Wohnungsleerstand unter 5 Prozent liegt. Voraussetzung auch: Die angeschriebenen Gemeinden mussten der Einführung einer Kappungsgrenze zustimmen.

Hintergrund
Mieterhöhungen sind in Deutschland nicht unbegrenzt zulässig. Nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Durch Rechtsverordnung können die Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen die Erhöhungen nur 15% (Kappungsgrenze) betragen dürfen.

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