Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nachdem Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten objektiv und verlässlich zu erfassen, sagte Brandenburgs Arbeitsministerin Susanna Karawanskij heute in Potsdam: „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit werden ihre Rechte gestärkt. Jetzt ist der Bund gefordert, das heutige Urteil zügig in nationales Recht umzusetzen.“
Karawanskij weiter: „Die Arbeitsbelastungen steigen immer weiter. Viele Unternehmen verlangen von ihren Beschäftigten immer mehr Leistung, Flexibilität und ständige Erreichbarkeit. Menschen brauchen aber geregelte Arbeitszeiten und Pausen, benötigen ausreichend Zeit für die Familie. In der Praxis müssen heute aber immer mehr Beschäftigte erleben, dass ihre tatsächlichen Arbeitszeiten extrem von dem abweichen, was im Arbeitsvertrag eigentlich vereinbart ist. Für eine gerechte Bezahlung gehört es selbstverständlich dazu, dass die tägliche Arbeitszeit genau erfasst wird. Aber auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist es dringend notwendig, Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung klare Grenzen aufzuzeigen.“
Die Ministerin betonte, dass die Länder zuletzt im Dezember 2018 bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) auf Initiative Brandenburgs den Antrag „Flexible und gesundheitsgerechte Arbeitszeitgestaltung in einer modernen Arbeitswelt“ mehrheitlich beschlossen haben. „Unser Beschluss wird durch das heutige Urteil bestätigt. Wir fordern eine vollständige Dokumentation von geleisteten Arbeitszeiten. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz vom Bund geändert werden“, sagte Karawanskij.
Eine vollständige Erfassung der Arbeitszeiten diene dem besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und verbessere die zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten. Karawanskij: „Angesichts der zunehmenden Digitalisierung wird das noch wichtiger.“