Anlässlich der gestern (17.10.) zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-27 und dem britischen Premierminister Boris Johnson erzielten Einigung in den seit über zwei Jahren laufenden Brexit-Verhandlungen erklärt Europaministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack:
„Ich begrüße es, dass die gerade in den letzten Tagen noch äußerst intensiven Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht worden sind. Mit dem überarbeiteten Nordirland-Protokoll und der begleitenden politischen Erklärung über das künftige Verhältnis wurde ein Kompromiss erreicht mit dem Ziel, auch künftig eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit unseres gemeinsamen europäischen Binnenmarktes nicht zu gefährden
.“
Zugleich zeigte sich Sütterlin-Waack erleichtert, dass mit der Einigung eine gute Ausgangslage für die folgenden Verhandlungen über die künftigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich geschaffen wurde. „Ein ungeregelter Austritt zum 31. Oktober würde zweifellos eine künftige Partnerschaft schwer belasten
.“
Sowohl das britische Parlament als auch das Europäische Parlament müssen dem Austrittsvertrag noch zustimmen, bevor eine Übergangszeit beginnt, in der das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 weiterhin als Mitgliedstaat der EU gilt – allerdings ohne Präsenz- und Stimmrechte im Rat und den anderen Organen der EU. Schleswig-Holstein hat mit dem bereits im Frühjahr 2019 vom Landtag verabschiedeten Brexit-Übergangsgesetz frühzeitig alle rechtlich notwendigen Vorkehrungen für diese Übergangszeit getroffen.